Es wird immer heißer, Bilder, die eigentlich unter einer bestimmten Lizenz stehen, diese lizenzkonform zu nutzen. Wie mit Richard Wagner. Es geht um ein Portrait des deutschen Komponisten Richard Wagner. Das hatte ein Webseiten-Betreiber aus der Wikipedia übernommen und es wohl lizenzgetreu verwendet. Nun erhielt er Post vom Anwalt. Es geht um dieses Bild, das ich nicht einbette, obwohl es ein Werk ist, für das sämtliche Urheberrechte erloschen sind.
Ich zitiere mal den Eintrag „Herkunft“ unterhalb des abgebildeten Werks:
Karin von Welck (Hrsg.): Sammelleidenschaft, Mäzenatentum und Kunstförderung. Kostbarkeiten aus dem Museum für Kunst-, Stadt- und Theatergeschichte im Reiß-Museum der Stadt Mannheim. Braus, Heidelberg 1992, ISBN 3-89466-039-2. Foto von Jean Christen (Hausfotograf der Reiß-Engelhorn-Museen).
Und dann zitiere ich noch den Eintrag „Genehmigung“ an gleicher Stelle:
Das Gemälde ist gemeinfrei, da der Maler länger als 70 Jahre tot ist. Nach hier vertretener Auffassung ist diese Fotografie des Gemäldes nicht urheberrechtlich schutzfähig (siehe unten). Die Reiß-Engelhorn-Museen Mannheim gehen derzeit dennoch gegen Nutzer des Fotos vor.
Das Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museum geht derzeit mit Abmahnungen gegen Webseiten-Betreiber vor, die diese Foto-Replikation des verlinkten Portraits des Komponisten aus der Wikipedia nutzen. Auch gegen die Enzyklopädie an sich und deren Stiftung will das Museum klagen. Es ist der Ansicht, dass die Reproduktion des Museumsfotografen des tatsächlich gemeinfreien Gemäldes aber in der Tat urheberrechtlich geschützt ist.
Heise erzählt uns dazu, dass der Radiosender Detektor.fm und das Portal Musical & Co. Post erhalten hätten. Die haben dann erstmal wegen einer „rund 1000 Euro teuren Beschwerde“ das Bild wieder weg genommen und wollen es erst wieder online schalten, wenn die Bildrechte geklärt sind.
Problematisch hieran finde ich, dass nicht notiert ist, wann die Reproduktion entstanden ist. Das wiederum könnte urheberrechtlich relevant sein. Und wenn das Museum eben keine Creative Commons Lizenz vergibt, unter der man das Bild nutzen kann, darf man es eben auch nicht nutzen. Das ist so meine außenstehende Meinung, ohne dass ich den Sachverhalt kenne. Das Museum drückt sich anders aus, denn sie sehen sich dazu verpflichtet, Sondernutzungen von Objekten aus ihrem Haus mit „angemessenen Gebührensätzen“ zu versehen. Das heißt also: Die Nutzung des Fotos kann gestattet werden, wenn der Nutzer ggf. einen Betrag X zahlt.
Was hier wohl der Streitpunkt ist: Ein Foto ist auch erstmal ein Werk. Und jedes Werk ist erst einmal schutzwürdig. Das Museum wollte deshalb das Wagner-Bild und alle anderen Fotos von Objekten aus dem Haus aus der Wikipedia entfernen lassen. Aber von der Enzyklopädie kam keinerlei Reaktion. Deshalb wird sowohl die Wikimedia Foundation als auch Wikimedia Deutschland wohl verklagt. Wie das Ganze ausgeht, muss man erst einmal abwarten.
Aber noch einmal: Der Künstler, der für das Gemälde verantwortlich ist, Cäsar Willich, starb 1886. Daher ist es richtig, dass das eigentliche Gemälde gemeinfrei ist, da der Urheber des Gemäldes länger als 70 Jahre tot ist. Das Foto des Gemäldes jedoch ist lange nicht so alt, dass der Fotograf Jean Christen schon 70 Jahre tot sein kann. Eine Gemeinfreiheit liegt meiner Meinung nach für das Foto also nicht vor. Wenn, dann hätte eine kostenfreie Lizenz vergeben werden müssen, unter der das Foto genutzt werden kann. Diese gibt es aber nicht. Und deshalb darf man nicht ohne weiteres dieses Foto nutzen.
Was halten Sie von der Geschichte? Ich meine, ich kann ja völlig daneben liegen. Aber wenn nicht dabei steht, dass ich unter diesen und jenen Voraussetzungen ein Bild nutzen darf (und ich meine hier das Foto und nicht das Gemälde), dann sollte ich das dann besser lassen, oder? Sehe ich das völlig falsch? Was meinen Sie?
In dem Fall muss ich dem Museum recht geben.
Denn das Foto selbst steht unter neuem Urheberrecht.
Beim Originalwerk, ist es so, das durch das Erlöschen,
das Museum jedem einräumen muss, es fotografieren (ohne Blitz) zu können, wenn das Museum eine öffentliche Einrichtung ist.
Eine Privatgalerie hingegen könnte durch Hausrecht dies verbieten.
Ja, aber das Foto wurde nicht von dem geknipst, der es hochgeladen hat. Und insofern hat das Museum Recht.
Was ist es aussage?
Aha.. Und wo fängt Urheberrecht für Dich an? Bereits bei einem in den Schnee gepinkelten „Werk“?
Mir gefällt das ja auch nicht. Aber was die Repro betrifft, ist keine Gemeinfreiheit gegeben. Das ist ja der Irrglaube. Dem bin ich ja auch schon aufgesessen. So lang es keine Reform gibt, müssen wir mit solchen Bedingungen leben.
Nochwas zum Foto..
Das Museum schreibt der Hausfotograf habe es fotografiert…
Hier gilt folgendes… Urheber ist nicht der Fotograf, sondern das Museum, denn der Fotograf wurde beauftragt.
Das ist ganz normal, also gilt bei dem Foto… das Urheberrecht kann mit versterben des Fotografs nicht erlöschen.
Jetzt kann man maximal jur. streiten ob ein Museum in öffentlicher Hand Urheberrechte-Halter sein kann/darf.
Der Fotograf seobst hat keine Rechte sofern diese ihm nicht vom Museum exklusiv belassen wurden. Fraglich aber dann ob das Museum hierfür öffentliche Gelder nutzen durfte ihm zu beauftragen.
Das Thema ist nun mwl nicht einfach und es gibt immer Außnahmen.
Ich selber war auch Hausfotograf der Kunsthalle Villa Kobe und kenne das nur zu gute.
Ganz unabhängig von der Frage, ob hier Schöpfungshöhe erreicht ist oder nicht, geht es in diesem Fall um ein Foto, welches vor 23 Jahren vom Hausfotografen des Museums geschossen wurde. Also um die digitale Kopie einer Fotografie (sehr wahrscheinlich sogar um die digitale Kopie einer digitalen Kopie, aber wer will das nachweisen…) – nicht jedenfalls um eine Kopie der Originalfotografie.
Hierzu sei kurz und knapp dieser sehr richtig zusammenfassende Kommentar auf taz.de zitiert:
„Der Bundesgerichtshof hat 1989 entschieden, dass eine bloße photografische Reproduktion eines anderen Werkes keinen eigenen Urheberrechtsanspruch schafft. (vgl. BGH Az.: I ZR 14/88)
„Ein Lichtbildschutz nach § 72 UrhRG scheidet für solche Lichtbilder aus, die sich lediglich als bloße Vervielfältigung anderer Lichtbilder (oder ähnlich hergestellter Erzeugnisse) darstellen.“
Eine persönlich-geistige Schöpfung kann bei einer originalgetreuen Digitalisierung (Photografie) nicht entstehen.“
Quelle: http://taz.de/!ku23160/
Natürlich kann man sich auch fragen, warum nicht zunächst versucht wurde, mit Wiki eine Einigung zu erzielen, und stattdessen mit Abmahnungen und Kostennoten gegen Verwender des Bildes vorgeht. Aber gut…
Ausführlicher haben wir unsere Haltung hier erläutert:
http://detektor.fm/blog/warnung-vor-abmahnung-gemeinfreies-wikipedia-bild-von-richard-wagner
Ich frage mich, wozu solche Artikel notwendig sind, in denen selbst zugegeben wird, dass man keinerlei Sachverstand hat.
Ein Foto eines Gemäldes ist eine Kopie, rechtlich exakt so wie wenn jemand das Gemälde auf einen Fotokopierer gelegt hätte. Wie soll eine solche Kopie ein neues Urheberrecht begründen?
Fraglich bei Wikimedia ist für mich, warum eine CC-Lizenz vergeben wurde – nichts anderes als Public Domain ist richtig
Die rein rechtliche Betrachtung ist m.E. der Komplexität des Problems nicht angemessen. Schon der Begriff „Lichtbild“ zum Beispiel zeigt, daß der Rechtsrahmen in einer Zeit vor der digitalen Kopie entstand. Zu fragen wäre aus meiner Sicht vielmehr: wem gehört das kulturelle Erbe, das die Museen verwalten? Meine Meinung hierzu:
http://thtbln.blogspot.de/2015/07/wem-gehort-das-kulturelle-erbe.html