Zum 01.08.2013 wurde in Deutschland das so genannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt. Was gab es hier für Debatten! Und wem hat das genutzt? Irgendwie ist es so, dass diese Erweiterung des Urheberrechts wie ein Farbtropfen im Meer verpufft ist. Die Wirkung, die erzielt werden sollte, ist nicht eingetreten. Das ist die Bilanz nach fast 3 Jahren LSR in Deutschland. So hart es klingt, aber der Plan der Presseverleger ging nicht auf.
Mit der Erweiterung sollte erreicht werden, dass die verlegerische Leistung gewürdigt und vergütet wird. Die sollte vor systematischen Zugriffen von Suchmaschinen und Nachrichtendiensten (so genannten Aggregatoren) geschützt werden. Diese Dienste sollten alle für die Nutzung von Überschrift und Anrisstext (Snippet) eine Lizenz erwerben. Und der Verkauf von solchen Lizenzen sollte eine Einnahmequelle für die Verlage werden. So in etwa. Ausführlich ist das hier beschrieben.
Es folgten absurde Abfolgen. Der Axel Springer Verlag zum Beispiel forderte eine solche Gebühr zum Beispiel von Google. Was machte Google? Erst wurden die Erzeugnisse des BILD- und WELT-Verlags komplett aus dem Index gestrichen. Und dann wurden sie später nur als Link wieder aufgenommen. Aber der berühmte Anrisstext und das Vorschaubild und so etwas hat halt gefehlt. Was folgte, waren so genannte „Gratis-Lizenzen“ für die Suchmaschinen. So war dann wieder alles wie vorher.
Mittlerweile wurde von verschiedenen Experten empfohlen, diesen urheberrechtlichen Unsinn wieder abzuschaffen. Dass das so genannte „LSR“ überhaupt eingeführt wurde, wurde allenthalben als mittlere Katastrophe angesehen. Und nun hat mal jemand Bilanz gezogen. Hat denn das bloße Erweitern des Urheberrechts irgendetwas gebracht?
Das Ganze war nicht nur eine rechtliche Katastrophe, sondern auch eine wirtschaftliche. Eigentlich wollten die Verlage mit dem Gesetz Geld verdienen. Geworden ist nichts. Im Gegenteil, sie mussten sogar noch drauf zahlen. Die reinen Einnahmen, die die dafür geschaffene Verwertungsgesellschaft „VG Media“ generieren konnte, beliefen sich auf etwas über 700000 Euro. Allerdings beliefen die Kosten für Verfahren etc. auf über 3,3 Millionen Euro. Und schuld ist Google. Klar, wer sonst?
Denn da nur noch die eigentlichen Links zu den Artikeln gelistet waren, brachen die Zugriffe um 4/5 ein. Die Verlage wollten erreichen, dass Suchmaschinen wie Google dazu gezwungen werden sollten, die Listung wie bisher durchzuführen: Vorschaubild + Überschrift + Anrisstext. Und dafür sollten die Suchmaschinen bezahlen. Fast hätte man denken können, die Verlage meinen diesen Witz ernst. Dem war auch so. Da sie aber auf Granit bissen, wurden „Gratis-Lizenzen“ eingeräumt. Nun ja.
Jedenfalls hatte es wunderbar geklappt, eine gesetzlich bestellte Zwangsabgabe für die Suchmaschinen einzufordern. Viel heraus gekommen ist nicht. Und jetzt bekommen die Verlage nicht mal mehr etwas von der VG Wort. Demzufolge ist das ein hartes Brot, was die Verlage derzeit zu kauen bekommen. Hätten sie ein attraktiveres Modell für ihre Leser entwickelt, hätten sie auch mehr Abonnenten. So aber können sie weiter nur Werbung anzeigen, die dann durch Werbeblocker weggeblockt wird. Das Leistungsschutzrecht hat daran nichts geändert. Oder habe ich hier etwas verpasst?
Super beitrag
Salve, Henning!
Chapeau zu diesem klaren und informativen Artikel!!!
Prägnanter Abriss der Situation!