Jetzt war es soweit. Ich habe mich zu der Forderung der KSP geäußert. Ich habe es Dr. Richter von der KSP in meiner Email angekündigt, dass ich offensiv weiter darüber berichten werde, darum hier der Text meiner Email.
Sehr geehrter Herr Dr. Richter,
vielen Dank für Ihre Post vom 01.12.2011. Aus triftigem privatem Grund kann ich mich leider erst heute dazu äußern.
Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihrer Forderung in vollem Umfang widerspreche. Im Folgenden meine Gründe:
1. Damit eine Urheberrechtsverletzung vorliegen kann, sollte ein urheberrechtlich geschütztes Werk vorliegen. Wie Sie möchte ich mich auch auf das Urheberrecht stützen. In § 2 ist ausgeführt, welche Werke urheberrechtlich geschützt sind. Sie haben Recht, wenn Sie anführen, dass hier auch Lichtbildwerke aufgeführt sind. Aber es sind nur persönliche geistige Schöpfungen schützenswert. Und da das Foto von Herrn Bakkara eher ein Schnappschuß ist, ist dieses Foto keineswegs als „Schöpfung“ einzustufen.
2. In dem von Ihnen bemängelten Blog-Artikel berichte ich über ein Tagesereignis. In diesem Zusammenhang „ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durchden Zweck gebotenen Umfang zulässig.“ (§ 50 Urhg) – Mit anderen Worten: Ein Bericht über einen Vulkanausbruch durfte nach diesem Paragraphen mit dem Foto von Herrn Bakkara unterlegt werden. Bei einer ganzen Bilderserie wäre der Umfang nicht mehr zweckgebunden gewesen.
3. Laut Rechtsanwalt Thomas Stadler, Betreiber des Blogs „Internet Law“, ist es ohnehin sehr schwierig, Agenturmeldungen einen schutzfähigen Charakter zu verleihen. Hauptgrund seiner Argumentation ist der von mir bereits genannte § 50 Urhg.
4. Im genannten Artikel von mir taucht das Material, von dem Sie schreiben, zum Zeitpunkt des Briefes gar nicht auf. Da ich die gestellte Forderung in einer formlosen Email bereits im August an eine nicht mehr in Gebrauch befindliche Emauil-Adresse erhielt und mich darauf hin mit der KSP in Verbindung setzte, erhielt ich nach langem Recherchieren von Ihrem Auftraggeber die Information, worum es sich bei Ihrer Email handelt. Da ich eine vollständige Forderung erst zum 01.12.2011 erhielt und die angebliche Urheberrechtsverletzung zu diesem Zeitpunkt nicht bestand, ist Ihre Forderung meiner Ansicht nach gegenstandslos.
5. Selbst wenn die Forderung Bestand gehabt hätte, so liegt keine Urheberrechtsverletzung vor. Das Foto von Binsar Bakkara hätte einen gewissen eigenständigen Charakter haben müssen, um ein Werk darzustellen.
Ein Hinweis in eigener Sache: Wir Blogger organisieren uns derzeit. Ich gedenke, zu dieser Angelegenheit weiter offensiv zu berichten, wie ich es bislang auch unter dem Stichwort „KSP“ in meinem Blog getan habe. Aus diesem Grund wird der Text dieser Email in meinem Blog veröffentlicht.
Ein Hinweis zur Email: Diese Email ist mit einem DSM und einem MDN versehen. Bei ersterem handelt es sich um eine Übermittlungsbestätigung an abc@xyz.de. Bei letzterem handelt es sich um eine Lesebestätigung. Sollte beides nicht eintreffen, funktionieren nicht alle von Ihnen angegebenen Kommunikationswege. Ich sehe mich nicht verpflichtet, mich nach dem technischen Zustand Ihrer Infrastruktur zu erkundigen. Sollte die beiden Bestätigungen bei mir nicht eintreffen, sehe ich Ihre Forderung als gegenstandslos an.
Jetzt bin ich mal sehr gespannt, was passiert. Ich habe mich ja bereits genug zu dem Thema geäußert. Nun warte ich Reaktionen ab.
Hallo,
mich hat die Firma heute auch wegen Urheberrechtsverletzung angeschrieben – ich soll 375 Euro bezahlen. Mein Blog ist seit Auguste 2011 offline und wurde seit Januar 2010 nicht mehr betrieben. Ich weis nicht mahl um was es sich handelt bei post 183 der mir vorgeworfen wird.
Kläger ist die Teleschau – der mediendienst GmBh…
Was kann ich tun?…danke für Hilfe
Hallo Silvia,
natürlich kann ich keine Rechtsberatung geben. Dafür gibt es speziell ausgebildete Leute.
Was ich aber definitiv sagen kann: Reagieren Sie umgehend im Rahmen der gestellten Frist. Sonst gilt die Forderung als angenommen. Und selbst wenn Sie nur widersprechen. Aber handeln müssen Sie.
Danach würde ich mich an Ihrer Stelle um rechtlichen Beistand kümmern. Wenn Sie sich keiner Schuld bewusst ist, könnte die rechtliche Unterstützung auch so ausfallen, dass man Ihnen entsprechende Hilfsmittel an die Hand gibt, um wirksam gegen diese Kanzlei vorzugehen.
In jedem Fall sollte die rechtliche Unterstützung Expertenwissen in Sachen Internetrecht haben. Alles andere ist nicht spezialisiert genug.
Viele Grüße und viel Glück.
Danke