Wenn wir alles dunkelschwarz sehen, dann ist mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die Freiheit von Links mit einem Schlag ausgelöscht. Denn es gab da eine Entscheidung des Gerichts darüber, ob das Setzen eines Links allein schon eine Urheberrechtsverletzung sein kann. Und wie das nun mal so ist, so war es auch in diesem Fall, dass alles sehr schwammig daher kam und auf ein entschiedenes Vielleicht hinausläuft. Damit wird das Internet zu einem Spießruten-Parcours.
Konkret ging es um eine Webseite in Australien, die Fotos vom Playboy veröffentlicht hatte. Ein niederländisches Online-Magazin hatte auf diese Fotos verlinkt. Der Playboy kam dahinter, und die australische Seite entfernte die Fotos. Aber das Online-Magazin verlinkte nun auf eine andere Seite mit diesen Fotos. Und nun sollte der EuGH darüber befinden, wie das nun in Europa rechtlich gehandhabt werden sollte mit den Links und den Urheberrechtsverletzungen.
Der Link an sich soll erst einmal keine Urheberrechtsverletzung an sich sein. Aber es gibt deutliche Einschränkungen. Privatpersonen, die das Internet ohne Gewinnerzielungsabsicht benutzen, machen keine öffentliche Wiedergabe, wenn sie auf etwas urheberrechtlich geschütztes verlinken. Bei Unternehmen und all denen, die irgendwas verdienen wollen, wird die Kenntnis der Rechtswidrigkeit einfach mal vermutet. Wie ist das nun aber zu verstehen? Das weiß offenbar niemand.
Denn wie sieht das mit Nutzern von sozialen Netzwerken aus? Die Nutzer selbst verdienen ja dort nicht ihr Geld. Normalerweise. Aber die Betreiber. Was ist das nun? Eine Privatperson oder ein kommerzieller Anbieter? Und wie sieht das mit den ganzen Blogs aus, die – wie ich – ein Werbebanner einblenden und damit dann unterm Strich bei Plus-Minus-Null ankommen? Sind das kommerzielle Anbieter? Unterm Strich wird das Setzen eines Links damit höchst unattraktiv. Bei all dem Linkgeiz, der unter deutschen Bloggern herrscht, ist das fatal.
Die Unsicherheit ist durch dieses Urteil natürlich gewachsen. Egal, welche Nutzer man nun hernimmt, es kann doch niemand irgendwas bei so einem Salat unterscheiden. Das wird dann aber die Abmahn-Advokaten köstlich freuen. Sie müssen zwar im Zweifelsfall die Unrechtmäßigkeit der verlinkten Seite beweisen, ebenso, dass der Nutzer davon Kenntnis hatte. Aber das müssen sie erst vor Gericht. Und wie viele Abmahnungen landen am Ende wirklich vor Gericht? Es ist doch nicht zielführend, wenn jemand, der verlinkt, so betrachtet wird, als ob dieser selbst wiedergibt. Aber was weiß ich Laie denn schon darüber?
Am Ende zeigt sich nur wieder, dass das Urheberrecht dringend überarbeitet gehört. Klar, man will hier den schwarzen Schafen beikommen. Das verstehe ich schon. So werden wohl die ganzen Tauschbörsen anfangen, ihren Kram auszusieben. Aber die ahnungslosen Nutzer werden von so etwas erst viel zu spät informiert. Im Zweifelsfall erst, wenn die Abmahnung im Briefkasten liegt.
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