Wirtschaftsdialog: #2strikes gescheitert

Ein guter Tag für das Internet neigt sich dem Ende entgegen. Bislang dachte man ja, dass es in Sachen Internetnutzung nur noch zu Hiobsbotschaften kommt. Aber das war dann glücklicherweise doch nicht der Fall.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie lud für heute Abend zum so genannten Wirtschaftsdialog ein. Es kam zu einer Diskussionsrunde zwischen Ministerium, Inhalteanbieter und Internetanbieter. Diskutiert werden sollte eine freiwillige Einführung eines Warnhinweises bei zu vermutenden Urheberrechtsverstößen. So wollten es die Anbieter von Inhalten.

Im Vorfeld kam es zu heftigen Diskussionen im Internet. Es wurde angemerkt, dass die Internetanbieter nicht zu “Schnüffelhunden” der “Content Mafia” missbraucht werden sollten. Es ging auch darum, dass hier in die Privatsphäre von Internetnutzern eingegriffen werden sollte. Und warum? Die Internetanbieter hätten ja nicht so ohne weiteres eine Urheberrechtsverletzung feststellen können. Dies hätte nur funktionieren können, wenn der komplette Datenverkehr von jedem Internetanschluss mitgelesen und ausgewertet wird.

Und hier setzt das deutsche Recht Schranken. Das Ganze ist vergleichbar mit dem Postgeheimnis oder dem Telekommunikationsgeheimnis. Was hier platziert werden sollte, wäre einem Lauschangriff gleich gekommen. Obwohl ich mich nicht in einer rechtlichen Grauzone befinde, ich hätte so etwas nicht für gut befunden.

Der stellvertretende Vorstandschef des Providerverbandes eco, Oliver Süme, erklärte dann auch dem Heise-Verlag, dass solche Warnhinweisverfahren “in Deutschland datenschutzrechtlich und verfassungsrechtlich zweifelsfrei unzulässig” sind. Damit ist “Strike 1” erst einmal vom Tisch.

Und wenn “Strike 1” nicht durchgekommen ist, kann “Strike 2” auch nicht kommen. Soweit ich informiert bin, waren wirklich als zweiter Schritt drakonische Strafen geplant, wenn der Warnhinweis nicht gefruchtet hätte.

Wie konnte es anders sein, die Inhalteanbieter geben aber nicht klein bei. Sie fordern nun wieder eine politische Lösung. Damit sehen sie sich in einer Koalition mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Dagegen sein wird nicht nur das Bundesministerium der Justiz. Aus allen politischen Lagern erfahren die Inhalteanbieter heftigen Gegenwind. Eine entsprechende Einigung steht demzufolge aus, und es ist nicht wirklich absehbar, dass so etwas irgendwann tatsächlich kommt.

Es sollen aber weitere Gespräche folgen. Laut Heise hat man sich wohl auf folgende Punkte geeinigt, natürlich erst einmal nur als Diskussionspunkte:

  • Aufklärung
  • illegale Webseiten sollen keine wirtschaftliche Grundlage haben
  • Verbesserung der Ermittlungen
  • Internationale Rechtedurchsetzung

Und angeblich soll man sich einig darüber sein, dass nicht der Nutzer sondern der Anbieter von illegalen Inhalten das Ziel sein soll. Na wenigstens etwas. Wenn auch nicht viel.

Die Gespräche unter dem Titel Wirtschaftsdialog hatte 2008 der damalige Bundeswirtschaftsminister Michael Glos ins Leben gerufen. Die ursprünglich bevorzugte Regelung der Inhalteanbieter wäre ein Three-Strikes-Modell mit letztendlicher Zugangssperre nach dem Vorbild Frankreichs gewesen. Aber dieses Modell war von vornherein gescheitert. Das jetzt vorgeschlagene Modell scheiterte, weil es für die Internetanbieter schlichtweg nicht tragbar ist, dass die Urheberrechtsverfolgung privatisiert und den Anschlussanbietern aufgezwungen werden sollte. Die vorherrschende Meinung scheint zu sein, dass die Inhalteanbieter bereits bei der jetzigen Rechtslage selbständig Warnhinweise verschicken können.

Ich denke, die ganze Geschichte hängt mit folgenden Faktoren zusammen:

  • Urheberrecht
  • 2Strikes
  • Leistungsschutzrecht
  • ACTA

Das Ganze möglichst ohne Wertung und ohne Reihenfolge. Es wird zurzeit sehr viel diskutiert, mal mehr, mal weniger sinnvoll. Ich denke, die ganzen Diskussionen liegen mit an dem Umstand, dass die Anbieter von Inhalten (Buchverlage, Film- und Musikindustrie, Nachrichtenagenturen und –portale) schlichtweg nicht dazu in der Lage sind, neue Preismodelle zu entwickeln. Viel wird darüber diskutiert, dass die Inhalte durchaus verkauft werden können, wenn sinnvolle und attraktive Vermarktungsstrategien bestünden. Diese zu entwickeln, ist Aufgabe der Anbieter.

Statt die Chance zu ergreifen, sinnvolle Modelle zu entwickeln (z.B. US-Serien, die erst ein halbes Jahr nach der amerikanischen Veröffentlichung in Deutschland zu kaufen sind, per Sofort-Download in Blue Ray Qualität zu einem fairen Preis), versteift man sich auf der Seite der Inhalteanbieter auf bestehende Vertriebskanäle und beobachtet alles andere mit gerümpfter Nase und Argusaugen. Dabei können innovative Modelle funktionieren, wie immer wieder Apple mit seiner Plattform iTunes beweist.

Das bedeutet ja unterm Strich: Überraschung, es wird nur so viel illegal heruntergeladen, weil die Industrie nicht innovativ genug ist. Für mich stellt sich dann aber die Frage: Warum fordert die Industrie irgendwelche Regelungen, wenn sie selbst ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat? Kein Schüler dieser Welt erreicht Anerkennung, weil er für Klassenarbeiten nicht zu lernen in der Laune ist.

Also lehnen wir uns zurück und beobachten einmal das Schauspiel. Wer kommt denn nun als erstes aus der Deckung? Die Inhalteanbieter? Ich habe so meine Zweifel.

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