Jetzt wird es spannend. Mittlerweile ist es so, dass unsere verehrte Politik gefragt wird, wer denn an den ACTA-Verhandlungen auf deutscher Seite dabei war. Und die Antwort gibt es nicht. Also muss man sich etwas mehr einfallen lassen.
Man sagt nicht umsonst: Eine Frage ist keine Klage. Wenn man konkret eine Frage an diejenigen stellt, die man bezahlt (nämlich die Bundespolitiker durch Steuergelder), dann erwartet man von denen eigentlich auch eine Antwort. Leider kommt die partout nicht zustande. Und langsam dämmert es, dass hier einiges mehr im Busch sein muss. Aber mal kurz zur Sache.
Mathias Schindler, Betreiber des Blogs „Frag den Staat“ hat gemäß „Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)“ beim Bundesjustizministerium um Akteneinsicht gebeten, wer an den Verhandlungsrunden für das ACTA-Abkommen in Washington 2008 dabei war. Zuerst wollte das Ministerium nur gegen 500 € Vorkasse antworten, da es sich angeblich nicht um eine einfache Auskunft handelte.
Laut Mathias Schindler stellt sich somit das „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)“ reine Makulatur ist. Er hat dann seine Anfrage etwas modifiziert und ein Limit von 20 € gesetzt, da er weiterhin von einer einfachen Anfrage ausging. Die Antwort darauf war mehr als dürftig, weshalb er sich an den Bundesdatenschutzbeauftragten wandte.
Mittlerweile rief dies aber den Blog Netzpolitik.org auf den Plan. Ich teile die Meinung des Blogs, dass man im Bundesministerium eine Antwort zusammen konstruiert hat, um sich auf den §2 des IFG berufen zu können. Und dieser bietet Schutz bei „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“.
Netzpolitik.org ruft daher dazu auf, für eine ordentliche Klage auf Herausgabe der gewünschten Informationen zu spenden. Es ist interessant, wie sich die Situation inzwischen so entwickelt.
Nun sind wir also allmählich in der Situation, dass man die Staatsmacht rechtlich unter Druck setzen kann. Wahrscheinlich wäre es nicht so dramatisch geworden, wenn das Bundesjustizministerium gleich die angefragten Informationen zur Verfügung gestellt hätte. So verschanzte man sich hinter „Öffentlicher Sicherheit“, obwohl dies Unsinn ist.
Es geht nicht darum, irgendwen zu diskeditieren oder eben durch den Kakao zu ziehen. Es geht schlicht darum, dass man als Bürger erfahren möchte, was mit seinen Steuergeldern passiert. Und wenn damit Abkommen ausgehandelt werden, die Grundrechte angreifen, ist dies auf jeden Fall diskussionswürdig.
Ob die gewünschten Summen für die angestrebte Klage zusammen kommen, kann man derzeit noch nicht beurteilen. Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall, den Schriftverkehr zwischen Mathias Schindler und dem Bundesjustizministerium sowie den Kommentar von Netzpolitik.org inkl. Spendenaufruf zu lesen.
Zusammenfassend stelle ich fest: Das gemeine Volk wird mündig, und das wird der gemeinen elitären Politik nicht gefallen.
Informationsquellen:
- Frag den Staat – Mathias Schindler – Teilnahme an den Verhandlungsrunden für ACTA
- Netzpolitik.org – Bundesregierung: ACTA-Transparenz gefährdet Öffentliche Sicherheit