Es gibt Begebenheiten, die kann man nicht unerwähnt lassen, was die Jobcenter betrifft. Es ist leider so, dass die Arbeitsagentur / das Jobcenter – jedenfalls die Behörde zur Verwaltung von Arbeitslosen – ihren Laden weiterhin nicht im Griff hat. So ist es auf jeden Fall in der Leipziger Behörde. Und das darf man kommentieren, oder?
Ich erhielt jetzt Post, dass die Agentur für Arbeit bei mir pfänden möchte. Ich hätte wohl zu einem Zeitpunkt X unberechtigt Leistung bezogen. Das war zu einer Zeit, in der ich mit meiner Partnerin und meiner Tochter in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft gelebt habe: Sie war aus dem Mutterschutz raus und fand keine neue Anstellung, ich war ungenügend bezahlt beschäftigt. Also haben wir Leistungen beantragt.
Ich meine, es ist schon eine Frechheit, dass Kindergeld als Einkommen gerechnet wird, sobald Eltern arbeitslos sind. Darüber kann man trefflich streiten und diskutieren. Das ist gar nicht das Thema. Das Thema ist, dass die Arbeitsagentur Leipzig oder halt das Jobcenter nicht damit klar kam, was ich als Gehalt erhielt.
Es lief praktisch immer so ab: Man beantragt ja Leistung für ein halbes Jahr. Ich reichte meine Gehaltsnachweise ein. Und die bestanden bei meiner damaligen Firma aus dem jeweils aktuellen Gehaltsschein und Nachzahlungen von Vormonaten. Das brachte die völlig überforderte und unfähige Sachbearbeiterin regelmäßig zur Weißglut.
Jedes Mal wurde irgendeine Leistung X berechnet. Und jedes Mal kam eine Rückforderung. Ich meine, wenn ich Leistung beantrage und mein Einkommen auf den Heller genau nachweise, sollte ich mich auf die Agentur verlassen können, dass die die zu zahlende Leistung korrekt berechnen können. So aber haben sie Leistung gewährt und Monate später festgestellt, dass die Berechnung falsch war.
Und was macht man da als Mammut-Behörde? Man sucht natürlich die Schuld beim Leistungsempfänger. In der Rückforderung stand jedes Mal der drohende Satz, der den Leistungsempfänger als Schmarotzer hinstellt:
Sie haben widerrechtlich Leistung bezogen.
Jedes Mal habe ich dargelegt, dass das nicht stimmt. Jedes Mal habe ich Bescheinigungen meines damaligen Arbeitgebers eingereicht. Und jedes Mal kam die Sachbearbeiterin wieder auf ein anderes Ergebnis.
Dann war plötzlich Ruhe. Und nach langem Schweigen kommt jetzt eine Pfändung. Für Leistung, die korrekt beantragt aber falsch berechnet wurde? Spinnen die auf dem Amt? Es geht um einen Zeitraum vor 4 Jahren. Ich finde es einfach unglaublich.
Hinzu kommt, dass meiner Partnerin jetzt unterstellt wird, sie hätte entgegen aller Tatsachen ein Arbeitsverhältnis an einer Adresse gehabt, die es gar nicht gibt. Man unterstellt also einfach mal Sozialmissbrauch, ohne irgendwelche Recherchen durchzuführen. Hier werden wir wohl tätig werden. Denn sie hatte zum Zeitraum, um den es geht, nachweislich keine Arbeit. Und es wurde eine Adresse genannt, die in Leipzig nachweislich nicht zu finden ist.
Ich frage mich, wie diese Behörde eigentlich funktioniert. Wahrscheinlich gar nicht. Es darf daher nicht überraschen, dass es immer wieder zu Übergriffen auf die Jobcenter kommt. Eine derart schlechte Arbeit kann sich kein privatwirtschaftliches Unternehmen auf Dauer leisten.
Scheu Dich nicht, den Weg übers Sozialgericht zu gehen. Das ist zwar sehr, sehr anstrengend, lohnt sich aber in der Regel. Wir haben diesen Weg auch schon mehrfach hinter uns.
Hallo Jana,
ich habe noch eine letzte Chance außergerichtlich eingeräumt. Aber ich vermute, es wird kein Weg am Sozialgericht vorbeiführen.
Das ist mal ne schlechte Hetze xD Statt zu jammern einfach mal die Gesetzlichkeiten und Bewilligungsbescheide richtig lesen ;) Einkommen wird im Monat des Zuflusses angerechnet. Ferner wird bei schwankendem EK entweder ein Durchschnitts Ek gebildet oder im Intervall (3 oder 6 monatig) der ALG II Anspruch überprüft. Wurde zu viel ALG II bezogen wird zurückgefordert. Nix besonderes also und keine böswillige Aktion. Aber dazu muss man natürlich vernünftig mit dem Sachbearbeiter reden und es sich erklären lassen…