Die Speicherung der Verbindungsdaten aus Email, Internet und Telefon ist unverhältnismäßig, weil weder die Datensicherheit gewährleistet ist noch die Verwendung der gewonnenen Daten begrenzt ist. So hieß es gestern aus Karlsruhe, als das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingesammelt wurde.
Schwer bemängelt wurde die Tiefe des Scannings. „Bis in die Intimsphäre“ gehe die jetzige Form der Datenspeicherung.