Letzte Woche war ja die Rede davon, dass Google die Suchmaschinen-Einträge von Mitgliedsverlagen der VG Media nur noch mit Link und Überschrift und nicht mehr mit Anrisstext und Vorschaubild anzeigen wird. Und dummerweise – oder besser: wie zu erwarten war – passte das den Mitgliedsverlagen nicht in den Kram. Und so musste sich jetzt das Bundeskartellamt zu Wort melden. Die Posse geht also noch ein ganzes Stück weiter. Wer so eine Geschichte braucht, ist derweil nicht geklärt.
Leistungsschutzrecht für Verlage rechtswidrig?
Google wird nun das in Gesetz gegossene „Leistungsschutzrecht für Presseverlage“ umsetzen. Der Suchmaschinen-Riese wird sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und diejenigen Verlage, die in der VG Media organisisert sind, nur noch mit Link und Überschrift in der Suche anzeigen. Und damit soll sich nun Google in den Augen der VG Media rechtswidrig verhalten. Meint die VG Media. Es gibt Dinge, bei denen muss man sich zurückhalten, um nicht vor Lachen vom Stuhl zu fallen.
Das Leistungsschutzrecht als Kobayashi-Maru-Test für Google
Viele kennen die Sternenflotten-Saga „Star Trek“. In dem von Gene Roddenberry geschaffenen Universum gibt es einen Test an der Sternenflotten-Akademie, der sich „Kobayashi-Maru-Test“ nennt. Und irgendwie kommt mir der Test gerade wieder unter, wenn ich an das unsägliche „Leistungsschutzrecht für Presseverlage“ denke.
Warum der Mainstream-Journalismus in Deutschland uninteressant wird
Man sieht es überall im Internet: „+++ EIL +++“ oder „Breaking News“ oder sonstwas. Und überall heißt es dann „Exklusiv nur bei uns“, „Gleich mehr bei uns“, „Unsere Reporter vor Ort“ oder dergleichen. Die großen deutschen Medien mit ihrem Mainstream-Journalismus sind auf Klickvieh aus. Und irgendwie nerven sie damit die Leute nur noch. Denn es scheint vorbei zu sein, dass man mit solchen Dingen noch seine Leser behält. Und woran liegt das jetzt?
Komische Idee: Soll es ein Leistungsschutzrecht für Blogger geben?
Nein, das wird kein ernst zu nehmender Artikel zur Leistungsschutzrecht-Polemik. Da sind ja eh alle Messen gesungen. Aber ich frage mal so in den Raum: Wäre ein Leistungsschutzrecht für Blogger eine sinnvolle Sache?
Rivva künftig mit 650 Zeitungen und Blogs weniger
Kennen Sie den News-Aggregator Rivva? Rivva steht für die lautmalerische Version von River, also Fluss. Es handelt sich um einen der einflussreichsten News-Aggregatoren im deutschsprachigen Raum. Frank Westphal filtert laut eigener Aussage mit ihm „die sozialen Netzwerke nach den meist empfohlenen Artikeln und meist debattierten Themen“. Rivva wird nun aufgrund des Leistungsschutzrechts für Presseverlage, welches am 01.08.2013 in Kraft tritt, neu ausgerichtet. Dabei werden hunderte Webseiten künftig nicht mehr gelistet. Wie wichtig Rivva für die deutsche Medienbranche ist, wird sich erst dann für die Verlage herausstellen.
In eigener Sache: #LSRfrei
Man mag sich gar nicht mehr damit beschäftigen, aber man muss es wenigstens für die eigene Webseite aufgreifen: Ich bin gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Und nachdem ein Blog abstruserweise auch immerzu (und besonders bei den Damen und Herren im deutschen Abmahnwesen) als Presseerzeugnis hingestellt wird, muss man ganz klar Farbe bekennen. Aber um es klar und deutlich allen Blitzmerkern in der Politik, bei den deutschen Presseverlagen und beim Abmahnwesen um die Ohren zu hauen: Mein Blog ist ein Blog und keine Zeitung. Mein Blog ist noch dazu frei vom Leistungsschutzrecht. Und mein Blog verlinkt nicht mehr auf Erzeugnisse von Leistungsschutzrecht-freundlichen Verlagsgruppen. Ende, aus, fertig.
Leistungsschutzrecht – Wenn die Google-Falle zuschnappt
Es ist ein wahrliches Mediendesaster, also ein Desaster für die Medien. Nicht für alle, aber für die, die das mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage klasse finden. Denn die gucken jetzt demnächst in die Röhre. Und zwar egal, wie man es wendet.
Auf Facebook veröffentlichen: Privat ist nicht privat und meins ist nicht meins
Ich weise immer wieder darauf hin, dass es nicht so klug ist, allzu viel bei Facebook zu veröffentlichen. Seien es private Fotos, seien es verlinkte Zeitungsartikel oder geteilte Musikvideos. Irgendwie schwingt da immer der rechtliche Hammer mit. Gerade in Zeiten von professionellen Abmahnern und der immer undeutlicheren rechtlichen Situation ist es immer wieder sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass noch lange nichts privat ist, was man gern privat teilen möchte. Und man ist noch lange nicht Eigentümer einer Veröffentlichung bei Facebook, nur weil sein Profilname bei der Veröffentlichung steht.
Leipziger Blog „heldenstadt.de“: Nicht tot, sondern rein
Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich bis vor ein paar Tagen noch nichts von dem Blog heldenstadt.de wusste. Das lag u.a. daran, weil ich meinen Fokus in den letzten Monaten anders gelegt hatte. Dieser Blog – oder vielmehr deren Betreiber – könnte vom Leistungsschutzrecht betroffen sein. Deshalb gab es harte Konsequenzen. Und daraus resultierte eine rege Diskussion. Ich muss da mal kurz Stellung dazu beziehen, weil ich es wichtig finde.