Übermorgen kommt es zu einer Entscheidung des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments zum Urheberrecht. Es geht um europäisches Leistungsschutzrecht. Ich werde meine Webseite – also meinen Blog – nicht nochmal komplett durchsuchen, um eventuellen Problemen vorzubeugen. Ich habe keine Ahnung, ob da etwas zu tun ist. Und es ist auch egal. Aber müssen wir uns überhaupt solche Gedanken machen, wie man derzeit überall sieht, liest und hört?
EU-Urheberrechtsreform: Der endlose Wahnsinn
Nächste Woche wird über die EU-Urheberrechtsreform diskutiert. Was erstmal nicht so schlimm klingt, wird nach der unsäglichen DSGVO das Internet verändern. Und zwar mehr als nachhaltig. Es wird um nichts anderes gehen als die Frage: Wie frei ist Information? Wenn man sich so umschaut, wirkt das Alles so, als ob demnächst das Internet komplett abgeschaltet werden kann. Die Frage ist, ob man nichts dagegen unternehmen kann. Schauen wir mal.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Die Rechtsanwälte Kertas und auch ein Rechtsanwalt Dr. Stephan verschicken Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Das scheint häufig zu funktionieren. Die Abmahnungen kommen allesamt per Email zu den Empfängern. Das ist ungefähr so, als käme ein Bußgeld-Bescheid fürs Falschparken per Postkarte. Jedenfalls muss man ja mal kurz darauf hinweisen, was da im Moment wieder einmal los ist. Denn irgendwie macht sich da ziemlich viel Verunsicherung breit.
Bildunterschriften bei Featured Images in WordPress
Es ist doof. WordPress ist ein großartiges System zur Verbreitung von Inhalten im Internet. Und dann ist es „ab Werk“ nicht möglich, Urheberrechte zu achten. Es ist schlichtweg nicht vorgesehen, dass die Artikelbilder, also die Features Images oben, eine sauber Bildquellenangabe mitbringen. Die kann ich zwar am Bild hinterlegen. Aber es interessiert WordPress nicht. Oder genauer gesagt: Es gibt kaum ein Theme, das die Quellenangabe auch anzeigt. Warum ist das denn so?
Auf das geistige Eigentum
Mir ist es wichtig, dass die Kreativen auf der Welt nicht um ihr Schaffen gebracht werden. In gewisser Weise zähle ich mich ja auch mit in die Gruppe. Und deshalb muss ich einfach mal etwas zum Welttag des geistigen Eigentums aufschreiben, weil ich das für unverzichtbar halte. Der Welttag des geistigen Eigentums wurde im Jahr 2000 erstmals ausgerufen und findet jedes Jahr am 26. April statt. Die Kreativen müssen geschützt werden, daran führt kein Weg vorbei.
Das Ärgernis namens Google Bildersuche
Die Bildersuche bei Google ist für jeden Webseiten-Betreiber ein einziges Ärgernis. Es gibt die Diskussion, ob das Alles rechtlich einwandfrei ist. In jedem Fall ist diese neu aufgestellte Bildersuche ärgerlich, weil Google selbst keine Belastung, aber Nutzen hat. Webseiten hingegen haben die Belastung, aber unter Umständen keinen Nutzen. Und ganz nebenher fragt man sich: Darf das Google überhaupt?
Der Blogger als Verleger und Herausgeber
Der Herausgeber von einer Zeitung ist eine wichtige Person. Man stellt sich da immer ältere Herrschaften mit schweren Ledersesseln in teuren Büros vor. Verleger sind auch solche Leute, die man sich so vorstellen könnte. Eher seltener denkt man da an Menschen, die genau die Tätigkeit in Jogginghose und vielleicht vom Bett aus tun können. Sie müssen nicht, aber es ginge. Und genau das sind Blogger. Blogger sind quasi Verleger, Herausgeber und Autoren in Jogginghosen. Ich finde, man sollte sie ernster nehmen.
Haftung für Links: Wohin darf man noch verlinken?
Was ist weltfremd? Wenn man auf irgendeine andere Webseite verlinken möchte und prüfen soll, ob dort alles mit rechten Dingen zugeht. Ist das verrückt? Und wir regen uns hier auf, wenn kleine deutsche Blogger davon absehen, auf andere kleine deutsche Blogger zu verlinken. Wir nennen das Linkgeiz. Aber nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist das wahrscheinlich einfach nur Selbstschutz. Wohin das führt, zeigt nun ein Urteil des Landgerichts Hamburg. Und wir können richtig gut beobachten, wie es mit dem Internet mit lautem Krachen zu Ende geht.
Es gibt keine Freiheit der Links mehr
Wenn wir alles dunkelschwarz sehen, dann ist mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die Freiheit von Links mit einem Schlag ausgelöscht. Denn es gab da eine Entscheidung des Gerichts darüber, ob das Setzen eines Links allein schon eine Urheberrechtsverletzung sein kann. Und wie das nun mal so ist, so war es auch in diesem Fall, dass alles sehr schwammig daher kam und auf ein entschiedenes Vielleicht hinausläuft. Damit wird das Internet zu einem Spießruten-Parcours.
Das Leistungsschutzrecht: Ein durchschlagender Erfolg
Zum 01.08.2013 wurde in Deutschland das so genannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt. Was gab es hier für Debatten! Und wem hat das genutzt? Irgendwie ist es so, dass diese Erweiterung des Urheberrechts wie ein Farbtropfen im Meer verpufft ist. Die Wirkung, die erzielt werden sollte, ist nicht eingetreten. Das ist die Bilanz nach fast 3 Jahren LSR in Deutschland. So hart es klingt, aber der Plan der Presseverleger ging nicht auf.