Das ist ein ziemlich herbes Urteil für alle Webseitenbetreiber dieser Welt, die meinten, für den Datenschutz sorgen zu können und trotzdem ein wenig Statistik zu betreiben. Denn das Landgericht Frankfurt am Main hat jetzt entschieden, dass Besucher von Webseiten entscheiden können sollen, ob ihr Nutzungsverhalten in eine Statistik einfließen kann oder nicht. Und der Besucher muss eine eindeutige Möglichkeit zum Widerspruch gegen das so genannte Tracking vorfinden und das dann eben ausschalten können.
Nein, ich rede hier nicht von Google Analytics oder den Bing Webmaster Tools oder gar Yahoo! Alexa. Ich rede von der eigentlich datenschutzkonformen und hier lokal installierten Lösung Piwik. Den Richtern ist es ein Dorn im Auge, dass Statistiken gezogen werden.