Google wird nun das in Gesetz gegossene „Leistungsschutzrecht für Presseverlage“ umsetzen. Der Suchmaschinen-Riese wird sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und diejenigen Verlage, die in der VG Media organisisert sind, nur noch mit Link und Überschrift in der Suche anzeigen. Und damit soll sich nun Google in den Augen der VG Media rechtswidrig verhalten. Meint die VG Media. Es gibt Dinge, bei denen muss man sich zurückhalten, um nicht vor Lachen vom Stuhl zu fallen.
Stellen Sie sich einmal vor, ich hätte etwas dagegen, dass Google von meinen Artikeln einen Anrisstext in der Google-Suche anzeigt. Ich würde rechtliche Mittel dagegen einlegen und klagen und lamentieren. Dann würde Google reagieren und statt Überschrift, Link und Anrisstext eben nur noch Überschrift und Link anzeigen. Und genau das würde mir dann wieder nicht passen, und demzufolge würde ich dann von Erpressung erzählen. Glauben Sie nicht, dass jemand so etwas macht? Doch, ganz sicher. Die BILD, die BUNTE und all die Zeitungen und Zeitschriften, deren Verlage über die VG Media organisiert sind. Es geht um so etwas:
Diesen kurzen Text wollten ja die Verlage nicht mehr in den Suchergebnissen haben. Oder anders: Sie wollen ihn schon in den Suchergebnissen haben, aber Google soll für die Verwendung bezahlen. Google macht das aber nicht und zeigt die Ergebnisse nur noch ohne diesen kurzen Text an. Und das regt die Verlage auf.
Ja, was denn nun? Die Verlage wollen, dass sich Suchmaschinen gesetzestreu verhalten. Sie sollen sich an das Leistungsschutzrecht für Presseverlage halten. Tun sie es dann aber, sprechen die Verlage von Erpressung. Geht’s noch? Die Verlage haben doch genau das gewollt. Nun bekommen sie das alles erfüllt, und dann ist es auch wieder nicht richtig?
Die Verlage haben sicher gedacht, sie könnten Google ausnehmen. Das macht aber Google nicht mit. Nun können ja die Verlage dann jammern, wie sie wollen. Auch die Politik wird sich nicht weiter zu Zugeständnissen für die Verlage hinreißen lassen. Nun stehen die Verlage ziemlich blöd da. Ich denke mir da: Richtig so.
Mir ist es ja recht, dass Google den kleinen Anrisstext in den Suchergebnissen anzeigt. Dazu brauche ich kein Leistungsschutzrecht. Ich möchte nicht wissen, wie viele Besucher weniger ich ohne diesen Textauszug hätte. Man müsste schon mit dem Klammersack gepudert worden sein, wenn man sich diesen Text vergolden lassen will.
Google zahlt Jahr um Jahr etliche Millionen an Werbegeldern an die Verlagsauftritte aus. Die Suchmaschine leitet auch etliche Millionen Besucher auf die Verlagsauftritte. Und mit unsinnigen rechtlichen Repressalien danken es die Verlage? Dass Google so fair ist und die Verlage nicht komplett aus dem Index schmeißt, das müssten die Verlage mit einem Kotau danken. Ehrlich.
Die Verlage könnten sich jetzt noch darüber aufregen, dass die Überschriften angezeigt werden. Sollten die da jetzt in diese Richtung zucken, fliegen die sicher in hohem Bogen aus dem Index. Ich denke, Google sitzt da jetzt am deutlich längeren Hebel. Oder wie es in einem sehr netten Artikel bei Mobilegeeks heißt: „The Searchempire strikes back.“
Der Journalist Stefan Niggemeier, der sich immer wieder zum Leistungsschutzrecht und dessen Unsinnigkeit geäußert hatte, schreibt in seinem sehr lesenswerten Artikel: „Jetzt will Google nicht mal ihr Recht verletzen!“ – Und das zeigt eigentlich die ganze Unsinnigkeit, mit der die Verlagskonzerne auftreten.
Etwas mehr zum Thema steht bei Horizont.net. Und am Ende stellen wir mal klar: Die Verlagsseiten fliegen NICHT aus dem Index, es werden aber Anrisstext und Vorschaubild fehlen, so wie es das Leistungsschutzrecht vorschreibt. Was bitte ist da jetzt falsch?
Was sagen Sie zu dem ganzen Theater von Burda-Verlag, Springer-Verlag und Co., um auf Teufel komm raus noch mehr Geld zu machen? Ich meine, Google verhält sich rechtstreu, und das passt den Verlagen nicht. Da würde mich dann schon interessieren, wie Sie das Ganze sehen.
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