Wie würden Sie reagieren, wenn es rechtlich fragwürdig wäre, die Selfies von sich selbst vor dem Colloseum oder so bei Facebook hochzuladen? Bald könnte das schlimmste für all diejenigen passieren, die sich vor bekannten Bauwerken fotografieren und das Foto dann irgendwo hochladen. Die Panoramafreiheit steht nämlich auf dem Spiel. Was sehr plastisch und nicht greifbar klingt, kann sehr weitreichende Folgen haben. Und das sollte uns alle alarmieren. Denn es handelt sich um Milliarden und Abermilliarden von Schnappschüssen, Selfies und Fotos.
Das Recht, Abbildungen öffentlicher Gebäude und / oder Skulpturen frei zu verwenden, steht auf der Kippe. Wenn Sie sich also in Leipzig vor dem Mendebrunnen fotografieren lassen und dieses Foto bei Facebook oder Instagram hochladen oder es in einem Blogartikel verwenden, kann das künftig rechtlich problematisch werden. Denn es gibt dafür einen Urheber. Und dieser Urheber muss Ihnen das Recht einräumen, das Foto kommerziell zu nutzen. Was, Sie tun das gar nicht? Es ist ja bloß Facebook? Na, dann passen Sie mal auf.
Bei Facebook zum Beispiel steht in den Nutzungsbedingungen, die Sie akzeptieren, dass Sie Facebook das Recht einräumen, die Inhalte von Ihnen als Nutzer kommerziell zu nutzen (9.1) und Sie auch die Rechte daran besitzen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie zwar vor dem Mendebrunnen knipsen dürfen, wie Sie wollen (auch den Brunnen selbst), Sie aber erst den Nürnberger Architekten Adolf Gnauth, den Stadtbaurat Hugo Licht und den Münchner Bildhauer Jacob Ungerer befragen müssen, ob Sie das geschossene Bild bei Facebook verwenden dürfen. Erst 70 Jahre nach dem Tod der Verantwortlichen würde das Bauwerk gemeinfrei. Und dann dürfen Bilderzeugnisse damit frei verwendet werden.
Das Ganze betrifft aber nicht nur Facebook. Auch Instagram und jedes andere soziale Netzwerk ist davon betroffen. Auch jede Webseite, auf der Fotos verwendet werden, ist davon betroffen. Und nicht zuletzt die Wikipedia, wie Julia Reda, Mitglied der Piratenfraktion im Europäischen Parlament, ausführt. Somit besteht die Befürchtung, dass Millionen von Internet-Nutzern rechtliche Probleme bekommen können, wenn sie Fotos von Gebäuden und Co. in sozialen Netzwerken und auf ihren eigenen Webseiten verwenden. Nein, es geht nicht darum, dass die Fotos von irgendwo stammen. Es geht hier um selbst geschossene Fotos. Die gedankliche Folge ist doch, dass es nun endlich mal zu einer umfassenden Reform des Urheberrechts kommen muss.
Es gibt sogar eine Petition, um die Freiheit der Fotografie zu schützen. Was sollen denn dann Reiseberichte noch wert sein, wenn keine Fotos mehr integriert sind? Wie soll denn ein Urlauber seine Freude über einen Besuch des Picadilly Circus bei Facebook teilen, ohne ein „Beweisfoto“ zu haben? Die Wahrscheinlichkeit, für die Verbreitung von Fotos von Bauwerken abgemahnt zu werden, wird dann sehr hoch sein. Es sei denn, man gestaltet dann Reiseberichte so wie in diesem Blogartikel.
Hintergrund ist bei dieser weltfremden Geschichte, dass ein Gebäude oder eine Skulptur und an sich jedes Kunstwerk im öffentlichen Raum urheberrechtlich geschützt ist. Bislang kennt aber das Recht in Deutschland und in vielen anderen europäischen Ländern die so genannte Panoramafreiheit. Wenn ich also den oben besagten Mendebrunnen von einem öffentlichen Weg aus (Der Augustusplatz in Leipzig ist öffentlich) fotografiere, kann ich das Foto auch bei Facebook oder hier im Blog oder sonstwo verwenden. Aber genau das soll am 09. Juli eventuell gekippt werden. Und das birgt ungeahnte rechtliche Gefahren.
Ich schlage daher vor, dass wir den Abgeordneten des Europäischen Parlamentes auf den Geist gehen. So eine weltfremde Geschichte darf nicht Gesetz werden. Sonst wird es bald keinerlei Bilder mehr in Reiseberichten zu bestaunen geben. Und es wäre ein Jammer, wenn es Reiseberichte wie diesen künftig nicht mehr geben würde. Oder sehen Sie das anders?
Hallo Henning,
vielen Dank für’s Verlinken unseres Beitrages zu diesem Thema!
Wir hoffen ja inständig, dass es gar nicht so weit kommt!
Viele Grüße
Bibo & Tanja
Hallo Bibo und Tanja, wer hofft das nicht? So etwas kann ja nur von irgendwelchen Elfenbeinturm-Insassen kommen. Ernst gemeint kann das nicht sein.
Da haben einige mal richtig nachgedacht!
Angenommen als es soll irgendwo eine Statue gebaut werden (zu Ehren irgend eines Wissenschaftlers oder Politikers), so werden Leute für den Entstehungsprozess beauftragt und bauen also diese Statue. Damit sind diese die Urheber des ganzen. Es ist dann zwar schön, dass es eine Statue dieser Persönlichkeit gibt, nur bekannt und verehrt wird selbige nicht, da es absolut kein Bild von der Statue gibt. Die tausenden von Euro waren also im Endeffekt für die Katz, da jeder achtlos vorbei laufen wird und niemand die Statue und die Persönlichkeit kennt. Na super!
Aber ist das tatsächlich deren Ernst? Das ruiniert doch sämtliche Künstler, Architekten, etc. etc., eben alle, die durch Facebook, Instragram und co. (eben durchs auftreten im Internet) leben.
Schöner Beitrag, bin ganz deiner Meinung, dass es eine umfassende Reform des Urheberrechts geben MUSS. Das ganze ist mehr ein Flickenteppich als ein Gesetz. Jeder macht was er will, im Notfall wird man selbst verklagt oder verklagt selbst.
mfg
Hauke
Henning, Danke fürs verlinken!
Zum Thema äußere ich mich mal nach dem Urlaub und mach bis dahin „böse“ Bilder. ;-)
LG aus Wyoming, Thomas