Da kommt ein Innenminister auf die Idee, Leute, die Schande tragen, als Anwälte für das Spionieren der Bürger ins Feld zu führen. Ernsthaft? Da denkt man, man hätte in Sachen Politiker-Blödsinn schon so ziemlich jede Facette gesehen, da kommt der nächste um die Ecke und zieht eine Show ab, wie man sie sich nicht mal ausdenken kann. Ja, Sie haben Recht, wenn Sie denken, dass der Uhle ziemlich zornig sein muss. Mich regen eben doch diverse Dinge auf.
Ich verzichte gerne auf vermeintliche Freiheitsrechte wenn wir einen Kinderschänder überführen.
— Reinhold Gall MdL (@reinholdgall) June 20, 2015
Das ist der Stein des Anstoßes. Reinhold Gall, SPD-Innenminister in Baden-Württemberg, hat sich zum Votum der SPD FÜR die Vorratsdatenspeicherung geäußert. Die SPD plädierte dafür, dass Vorratsdatenspeicherung und damit die Speicherung von sämtlichen Verbindungsdaten für jeden Bürger und jeden Anschluss eingeführt wird. Und dem fällt nichts anderes ein, als „die Überführung von Kinderschändern“ als Argument für die unsägliche Vorratsdatenspeicherung in die Waagschale zu werfen?
Zunächst einmal ist eine Schändung tatsächlich etwas, bei dem man einem anderen Schande zuteil werden lässt. Der andere ist also dann schuld. Diese Begriffe sollten bei einem Politiker in einem Parlament nichts zu suchen haben. Aber dass er dann auch noch ausgerechnet die Täter als Totschlagsargument hinstellt, ist so etwas von verlogen, da fehlen einem die Worte. Denn es ist ja gar nicht erwiesen, dass auch nur eine dieser abgrundtief miesen Taten durch Vorratsdatenspeicherung nicht stattgefunden hätte. Lesen Sie mal den Kolumnisten Sascha Lobo dazu, was der dazu meint.
Der Innenminister aus dem Ländle hat wahrscheinlich selbst gemerkt, welchen Quatsch er da verzapft hat. Denn heute erschien folgender Tweet, der das Alles irgendwie wieder gut machen sollte:
Sorry,…wollte sagen, dass die VDS nur ein"vermeintlicher" neuer Eingriff in Freiheitsrechte ist. Telekom & Co dürfen ja schon speichern
— Reinhold Gall MdL (@reinholdgall) June 22, 2015
Mit anderen Worten: Die Vorratsdatenspeicherung ist nichts anderes als das, was die Telekom macht? Will Herr Gall damit sagen, dass sich die Telekommunikationsunternehmen in Deutschland verfassungswidrig verhalten? Na, das soll mal nicht der magentafarbene Riese hören.
Die Vorratsdatenspeicherung ist nun einmal nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, weshalb diverse Verbände und dergleichen Klage oder so gegen die SPD eingereicht haben. Aber unterm Strich hätte eine Klage gegen Niedersachsen-Siggi ausgereicht, da der ja seinen Verbleib als SPD-Chef mit einem „Ja“ zur Vorratsdatenspeicherung verknüpft hat. Das ist so unsinnig und anmaßend, wie es aussieht, oder?
Jedenfalls zeigt das ganze Getue, in welchem Zustand sich die SPD befindet. Wer hat denn jetzt eigentlich die deutsche Sozialdemokratie von Wilhelm Liebknecht, August Bebel, Ferdinand Lasalle und nicht zuletzt Willy Brandt beerdigt? Und wo steht der Grabstein?