Stellen wir uns einfach mal vor, dass es zwischen Himmel und Erde noch mehr gibt, als Männlein und Weiblein. Ich meine das gar nicht witzig, das ist Ernst. Deshalb bin ich auch der Falsche, wenn es darum geht, irgendwelche Schenkelklopfer mit ausbrechendem Gelächter zu quittieren. Was vielleicht der Eine oder Andere als „Gender-Wahnsinn“ abstempelt, ist nun einmal biologisch möglich. Und deshalb ist es an der Zeit, dass das auch mal rechtlich anerkannt wurde.
Liebe Kolleg*en…
Haben Sie auch schon mal diese Anrede irgendwo gelesen? Das geht auch mit „Polizist*en“ und allem möglichen anderen. Mit dem Sternchen werden sozusagen alle Geschlechter abgebildet. Sie werden sich jetzt fragen, was das mit „alle Geschlechter“ zu tun haben könnte, gibt es doch nur Frauen und Männer. Das stimmt aber nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nun auch bloß nicht mehr. Biologisch hat man bisher die Existenz anerkannt, nun ist da auch rechtlich ein Strich drunter gemacht worden.
Wie man das Ganze nun auch immer nennen mag, ist nebensächlich. Es gibt dafür die Worte „Intersexualität“, „Drittes Geschlecht“ oder auch „Hermaphrodismus“, wie ich las. Bleiben wir einfach mal beim Wort „Intersexualität“. Denn dieser Begriff wird wohl am meisten verwendet. Wenn sich diese Bevölkerungsgruppe damit einverstanden erklärt, sind vermutlich alle glücklich. Am Ende ist es so, dass sich diese Menschen sowieso als „Inter-*“ bezeichnen würden, wie ich las. Und am Ende haben wir dann damit Recht, wenn wir zur Weihnachtsfeier „alle Kolleg*en“ einladen.
Binäres Denken ist Geschichte
Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Beschlusssache vom 10. Oktober unter 1 BvR 2019/16 festgelegt, dass das deutsche Personenstandsrecht neben „weiblich“ und „männlich“ einen weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen muss. Wenn bisher ein Mensch nicht eindeutig als weiblich oder männlich klassifiziert werden konnte, wurde die Angabe eben frei gelassen. Das Gericht bezieht sich dabei auf Artikel 3 des Grundgesetzes, und dort vor allem Absatz 3. Dort heißt es:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wenn Sie aber oben den Link benutzt haben, um zu dem Artikel zu gelangen, dann steht dort zwar etwas von „allen Menschen“, aber eben sonst nur etwas von „Männern und Frauen“. Ich vermute, dass es hier zu einer Änderung des Grundgesetzes kommen muss, um dem Gericht Folge zu leisten. Denn das Freilassen des Geschlechtseintrages ist ja auch Blödsinn. Man kann ja nicht einfach behaupten, keins zu haben. Der Beschluss fordert nun eine Neuregelung des Personenstandsrechts. Sowohl die FDP, als auch die Grünen dürften begeistert sein, haben beide Parteien im Wahlkampf für eine Neuregelung geworben.
Einschränkungen für Normalos
Nun seien Sie doch nicht geschockt, das habe ich mir nicht ausgedacht. Sie können sich aber vielleicht denken, dass es durchaus jede Menge Menschen gibt, die nun kritisieren, dass ihre Rechte eingeschränkt werden würden. Aber dem ist ja nicht so. Es ändert sich gar nichts, außer dass eine gesellschaftliche Minderheit mehr Rechte und mehr Anerkennung bekommt. Ja, stellen Sie sich mal vor, das traut man dem konservativen Deutschland gar nicht zu. Es wird niemandem etwas weggenommen, sondern einer Menge Menschen etwas gegeben. So wie in Oregon, wo man neben f (female) und m (male) eben auch X angeben kann.
Es ist doch ermüdend, wenn intersexuelle Menschen immer wieder angeben müssen, was sie alles nicht sind. Alle Menschen sind eindeutig zuordenbar, nur eben Intersexuelle nicht. Ihnen wird nun die Möglichkeit dazu gegeben. Damit schafft das Bundesverfassungsgericht endlich eine positive Identität für sie. Und eins ist mal klar: Es ist weder eine Krankheit noch eine Lebenseinstellung. Und in jedem Fall können diese maximal 0,3% der Bevölkerung in Deutschland nichts dafür. Wenn FDP und Grüne die Minderheiten stärken wollten, haben sie nun gehörigen Rückenwind bekommen, oder?
Was ist Intersexualität denn nun eigentlich?
Jeder Mensch hat für gewöhnlich zwei Chromosomen, das X- und das Y-Chromosom. Mit XX ist ein Mensch weiblich, mit XY männlich, fertig. Was aber, wenn ein Mensch nur ein Chromosom hat? Dann ist dieser Mensch nicht eindeutig zuzuordnen. Es ist die Rede von etwa 60 verschiedenen Ausprägungen von Intersexualität. Und dann gibt es auch noch Menschen, die neutrois sind, also keinem Geschlecht zugeordnet sein wollen. Da ich das erst nicht verstand, habe ich vor langer Zeit seltsames geschrieben, was ich heutzutage nicht mehr wiederholen möchte.
Diese ganze Thematik ist bitteschön sensibel zu betrachten, weil die Menschen eben nicht mit einem Zettel auf der Stirn herumlaufen oder einen Aufnäher auf dem Ärmel haben. Glücklicherweise haben wir solche Zeiten auch lange hinter uns gelassen. Dennoch wurden viele immernoch diskriminiert. Und sie hatten nicht wirklich eine Identität. Das dürfte sich nun alles ändern. Und ich denke, dass das eine richtig gute Idee ist. Egal, wie klein die Bevölkerungsgruppe ist.