Ich dachte heute morgen beim Morgenkaffee und dem ZDF Morgenmagazin, ich höre nicht recht. Heute soll der alt ehrwürdige Europäische Gerichtshof (EuGH) über Wein entscheiden. Was da genau los war, ist den Beginn einer neuen Artikelserie wert: Die Gesichtspalme. Das ist die „radebrochene“ Übersetzung von Facepalm, also das Schlagen an den Kopf mit der flachen Hand.
Evi Ullrich-Friedrich ist Weinbauerin. Sie hat sich zum Ziel gemacht, „sortentypische und bekömmliche Weine zu erzeugen, die immer einen hohen Qualitätsanspruch besitzen und den Nerv der Zeit treffen„. Das kann sie ja auch weiter machen, nur darf sie ihren Wein nicht mehr „bekömmlich nennen“.
Solche Werbesätze wie der von Frau Ullrich-Friedrich sind nun vom Europäischen Gerichtshof verboten worden. Und zwar, weil die Gefahren vom Trinken verschwiegen würden und nur gesundheitsbezogene Angaben getroffen würden.
Angefangen hat diese Farce in Rheinland-Pfalz. Dort gibt es Beamte, die tatsächlich beanstandet haben, dass die Winzer-Genossenschaft „Deutsches Weintor“ auf Ihre Flaschen geschrieben hat, dass deren Weine „bekömmlich“ seien, was an der „biologischen Säurereduzierung“ liegen soll. Einen vollständigen Artikel hierzu gibt es in der ZEIT Online.
Jetzt ist mir auch klar, warum ich schon seit Jahren die Zigarettenmarke Mild Seven nicht mehr so wirklich beworben sehe, obwohl es drittmeistgerauchte Marke der Welt ist. Das „Mild“ im Namen wird wohl zu wenig suggerieren, dass das Rauchen gefährlich ist.
Aber wieso verbietet man dann nicht „Super 95 E10“? Mit E10 soll nicht die Leistung zu erbringen sein wie mit Super 95. Mit E10 werden Nahrungspflanzen destilliert. Sie kennen die Diskussion. Und ob die 10% Beimischung von Ethanol eingehalten werden, wage ich anzuzweifeln.
Solche und ähnliche Begebenheiten werde ich von nun an mit einer Gesichtspalme auszeichnen. Viel unsinniger können Entscheidungen wohl kaum ausfallen.