Das Gesprächsthema schlechthin heute ist der Verriss von JuliensBlog zum GDL-Streik. Man kann sich über den Streik aufregen. Hetzen auch? Ich muss dazu sagen, dass mir JuliensBlog nie unter gekommen ist. Und alle Welt redet von einem „Youtube-Star“. Ich weiß nicht, was ich da so gesehen – vielmehr gehört – habe, ist einfach nur die Ausdünstung eines gelangweilten Typen, der einfach mal seinen Mageninhalt ins Internet erbrechen musste.
Die GDL und die Deutsche Bahn liefern sich derzeit einen Hahnenkampf, wie ihn Deutschland selten gesehen hat. Aber soweit ich das gesehen habe, kann man die Argumente der GDL-Leute durchaus nachvollziehen. Das habe ich lang und breit bereits ausgeführt, das muss ich nicht nochmal machen. Sicherlich muss man nicht 9 Mal streiken, was JuliensBlog kritisiert. Aber darf Kritik so weit gehen, dass man fordert, die streikenden Lokführer sollten vergast werden? Ja, ernsthaft, das hat er gestern in einem Video in seinem Youtube-Kanal gefordert.
Er hat darüber hinaus die Lokführer als Hurensöhne, Nuttenkinder und sonstwas bezeichnet und schamlos homophob und schlimmer vor sich hin geschimpft. Unterm Strich ist das doch irgendwie Volksverhetzung und Beleidigung. Und das darf man bei aller sicherlich berechtigter Kritik nicht tun. Und deshalb wurde er nun angezeigt. Und womit? Mit Recht.
Ich meine, was bildet sich dieser Typ eigentlich ein? Man beschimpft ihn ja auch nicht, er mög nicht irgendwelche Werbung schalten, wenn er schon so ein reicher Schnösel ist. Man beschimpft ihn ja auch nicht, dass er lieber arbeiten gehen soll, statt solchen Unsinn zu verzapfen. Ja, ich bin da harmlos. Was dieser JuliensBlog – Weiß jemand, wie der heißt? – da vor sich hin geplärrt hat, das gehört sich einfach nicht. Und das diskreditiert eine ganze Gilde von Arbeitnehmern. So etwas wurde mal vor 70, 75 veranstaltet. Wo das endete, wissen wir ja nun.
Und da stellt der sich hin und bezeichnet seinen Schund als Satire und schwarzen Humor? Ernsthaft? Also ich habe keine Satire herausgehört. Sie etwa? Die Konsequenzen könnten schlimm für diesen Dreck sein: Er wurde angezeigt und könnte zu Haft und / oder Geldstrafe verurteilt werden. Außerdem ist seine Plattform erledigt. Und wahrscheinlich alle Plattformen, mit der er im Internet Geld verdienen will.
Nun muss er wohl doch wieder was richtiges machen. Das hat dann aber zur Folge, dass man da nicht auf solche dämlichen Gedanken kommt. Es gäbe so etwas sicherlich auch als Strafe. Aber das müssen wirklich Gerichte entscheiden, wenn der 18-Jährige Wuppertaler Christoph Hensen seine Anzeige wegen des Videos nicht zurückzieht.
2 Replies to “JuliensBlog – Wie man Beleidigung mit Humor verwechselt”