Das muss ich einfach kundtun. Ich fand ja Dirk Bach sehr witzig und sah in ihm einen wichtigen Künstler. Als er starb, war ich bestürzt über eine „Meldung“ beim Portal kreuz.net. Und diese hat für die Verantwortlichen jetzt Folgen.
Der Bruno Gmünder Verlag hat gegen kreuz.net Klage eingereicht. Und zwar „wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung“. Warum, das ist völlig klar. Diese Webseite hat sich auf schändlichste Art und Weise über Dirk Bach geäußert. Nachlesen kann man das in meinem Artikel dazu.
Da der Verlag allerdings wenig Unterstützung aus den USA und den dortigen Behörden erhält, weil dort ja die Server von kreuz.net stationiert sind, bittet er um Unterstützung durch Leser:
Im Januar 2008 musste ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen kreuz.net eingestellt werden. Weil die Website im US-Bundesstaat Arizona gehostet wird und eine Rechtshilfeersuchen abschlägig beschieden wurde, gab die Staatsanwaltschaft Berlin seinerzeit bekannt: „Im Zuge der Ermittlungen ist es nicht gelungen, einen Tatverdächtigen namhaft zu machen“.
Aus diesem Grund setzt der Bruno Gmünder Verlag parallel zur Anzeige ein „Kopfgeld“ von 15.000 Euro für Informationen über die deutschen Hintermänner von kreuz.net aus. Das wird demjenigen ausgezahlt der/die dem Verlag die Namen und Kontaktdaten für die Tatverdächtigen, also den Autoren des Textes über Dirk Bach und die Betreiber von kreuz.net. zur Verfügung stellt, so dass sie rechtskräftig verurteilt werden können.
Ich kann dazu nur sagen: Richtig so! Und um im Bibelsprech zu bleiben: In der Hölle sollen sie schmoren!
Wer derart das Andenken an einen Verstorbenen in den Schmutz tritt, sollte aufs Härteste bestraft werden. Es ist ja nicht so, als wäre Dirk Bach ein Allerweltskasper gewesen. Ein wenig Ehre sollte man ihm zuteil werden lassen. Darum: Helfen Sie mit! Wenn Sie etwas wissen über deutsche Hintermänner, dann teilen Sie es dem Verlag mit.
Erstens: Der Bruno Gmünder Verlag hat nicht Klage eingereicht, sondern Strafanzeige erstattet. Es geht also um eine strafrechtliche Verfolgung, nicht um eine Zivilklage.
Zweitens: Für die Verfolgung einer Beleidigung ist ein Strafantrag des Geschädigten erforderlich (§ 194 Abs. 1 StGB). Bei der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener muss ein Angehöriger Strafantrag stellen (§ 194 Abs. 2 StGB). Und eine Verleumndung kann nur zu Lasten eines Lebenden begangen werden.
Die Strafanzeige wird also rein gar nichts bringen.
Und obendrein: Ein Kopfgeld auszusetzen, finde ich schon sprachlich völlig daneben. Man sollte sich nicht dem menschenverachtenden Duktus seines Opponenten anpassen, wenn man irgendwas verändern will.
Es wäre ein Leichtes, die Urheber herauszubekommen, wenn die deutschen Behörden ein ernsthaftes Interesse daran hätten.
Die USA als Sitzland des Hosters haben exzellente und wahrscheinlich die beste, totalste Überwachungstechnik der Welt. Ein Anruf, mit oder ohne Rechtshilfeersuchen, und man könnte über die Kreditkartendaten die Katholiban-Terroristen identifizieren.
Aber das Interesse daran beim VS und BKA ist wohl so groß wie bei ihren Ermittlungen gegen die NSU …