Katastrophenurteil zur Bildnutzung

Ich habe gelernt: Wer Bilder nutzt, wird abgemahnt. Das scheint ein erstmal unumstößlicher Fakt zu sein. Denn wer ein Bild nutzt, läuft nach einem katastrophalen Urteil des Kölner Landgerichtes zwangsläufig Gefahr, eine Abmahnung zu kassieren. Für die Justiz ist eben das Internet immernoch Neuland.

Die Essenz des Urteils lautet: Das Bild muss unter jeder verfügbaren URL einen Urheber-Hinweis haben. Egal, wie das Bild also aufgerufen wird, der Quellennachweis muss sichtbar sein. Alles andere ist abmahnfähig. So ein weltfremdes Urteil wurde also gesprochen. Was hat das Ganze zur Konsequenz?

Per Rechtsklick ein Bild in einem neuen Tab aufrufen (Google Chrome) - Screenshot Henning Uhle
Per Rechtsklick ein Bild in einem neuen Tab aufrufen (Google Chrome) – Screenshot Henning Uhle

Exakt um diese Funktion geht es. Probieren Sie es mal aus. Das Bild wird in einem neuen Tab aufgerufen. Ich habe mal als Beispiel mein Foto aus meinem Leipziger Lieblingsmoment 2013 genommen. Da ist zweifelsfrei die Urheberschaft geklärt, und ich gebe mir das Nutzungsrecht. Wenn Sie also das Bild per Rechtsklick in einem neuen Tab öffnen, passiert das hier:

Das Bild wurde in einem neuen Browser-Tab geöffnet (Google Chrome) - Screenshot Henning Uhle
Das Bild wurde in einem neuen Browser-Tab geöffnet (Google Chrome) – Screenshot Henning Uhle

Wo im Artikel selbst und in der Bilderbox (wenn Sie auf das Foto draufklicken) der Quellennachweis nachlesbar ist, ist er im neuen Tab eben verschwunden. Und genau das bemängeln die Richter.

Was soll ich denn nun machen? Soll ich alle Bilder, die ich ordnungsgemäß hier in die Artikel mit ordnungsgemäßem Quellennachweis eingefügt habe, wieder entfernen? Soll ich all diese Bilder löschen und erst mit einem Bildbearbeitungsprogramm die Quellennachweise nachpflegen, bevor ich die Bilder wieder in die Artikel einfüge? Mal ganz davon abgesehen, dass ich die zweite Möglichkeit rein rechtlich oftmals gar nicht darf, aber können Sie sich den Arbeitsaufwand vorstellen?

Natürlich könnte ich auch den Rechtsklick auf dieser Webseite sperren. Aber das ist eine Methode aus dem letzten Jahrhundert. Außerdem ist nicht gänzlich geklärt, ob dies dann vor den berüchtigten Abmahnungen schützt.

Lange Rede, kurzer Sinn: Nehmen Sie es mir bitte nicht übel, aber ich werde rigoros alle Bilder, bei denen ich kein Urheber bin, aus diesem Blog entfernen. Tut mir leid, aber das ist das Ende der Pixelio-Bilder in meinem Blog. Sorry, aber dann gibt es eben nur noch ganz vereinzelt mal ein Bild, wenn mir etwas gutes vor die Linse kommt.

Wen es interessiert: Rechtsanwalt Plutte hat umfangreich zu dem fatalen Urteil geschrieben, der Fotokünstler und Projektmanager Martin Mißfeldt schrieb darüber und auch das IT-Magazin Golem berichtet dazu.

Natürlich könnte man jetzt einfach mal abwarten, was passiert. Aber Abmahnkanzleien (da sind ja einige namhaft bekannt) scharren schon mit den Hufen. Und ich möchte mich einfach keinem Risiko aussetzen. Also wundern Sie sich nicht, wenn mein Blog in Kürze nahezu bilderlos ist.

6 Replies to “Katastrophenurteil zur Bildnutzung”

  1. Ich habe das Urteil gestern erst mitbekommen. Gott sei Dank bin ich dazu übergegangen auf meinen Blogs nur noch eigene Bilder zu verwenden. Sicherheitshalber werde ich alle Beiträge nochmal durchschauen, damit ich da auf Nummer Sicher bin.

    „Lange Rede, kurzer Sinn: Nehmen Sie es mir bitte nicht übel, aber ich werde rigoros alle Bilder, bei denen ich kein Urheber bin, aus diesem Blog entfernen.“

    Das verstehe ich absolut und werfe auch fremde Bilder raus.

  2. Ich verwende nur Bilder von mir oder von Webseiten wo kein Link angeben werden muss.

    @Uhle
    Entferne die Bilder alle sonst kommst du noch in TeufelsKüche. Gestern hast du ja selber geschrieben was das kosten könnte!

    Wenn die Bilder in der Bildersuche drin sind bei Google kannst du auch mit dem Rechtsklick das vergessen, weil da steht dann der Link zum Bild ohne was drum herum!

    Tut mir leid dir das Sagen zu müssen aber du hast ein bischen Arbeit du solltest dir aber die Arbei machen. Eine Abmahnung weniger rechtfertigt schon den ganzen Aufwand!

  3. Und wieder mal ein Urteil das aus Köln kommt und fragwürdig ist. Die Urteile die aus Köln kommen und später vom BGH wieder gekippt werden häufen sich. Schilda gibt es halt doch.

    Igor

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