Aufgrund meiner Querelen bezüglich eines Bildes von DAPD habe ich mich etwas schlau gemacht, was die rechtlichen Aspekte zur Verwendung von Bildern betrifft.
Man denkt ja immer, dass Bilder aus der Bildersuche einer Suchmaschine „einfach so“ übernommen werden können. Allerdings ist dem nicht immer so.
Klar, einige mögen jetzt denken: „Anfängerfehler, was soll’s.“ – Das mag auch zum Teil richtig sein. Aber in den Gesetzbüchern dieses Landes ist eben beschrieben, was schützenswert ist (ein Lichtbildwerk) und was ein Werk ist (ein herausragendes bildliches Erzeugnis von Einzigartigkeit). Leider wird nicht explizit geschrieben, wann was gilt. Also muss man sich stundenlang belesen und kommt trotzdem auf keinen Nenner.
Ich habe nun für mich beschlossen, mich auf Blogs von Anwälten zu berufen, wenn es um rechtliche Streitfragen zum Thema Urheberrecht geht. Außerdem habe ich für mich beschlossen, Urheberrechtshinweise zu lesen und, falls kein Hinweis vorhanden ist, das Bild dann lieber zu ignorieren. Ist zwar etwas umständlich. Aber so erspare ich mir einigen Ärger.
Da schreibt zum Beispiel der Rechtsanwalt Sören Siebert, dass Bilder erst einmal immer urheberrechtlich geschützt sind. Und schon sind wir wieder bei der Diskussion mit dem Urheberrechtsgesetz und der Frage: Was ist ein Werk?
Und mit der Beantwortung dieser Frage werde ich mich wohl noch sehr lang herum schlagen. Ich glaube auch einfach, dass eine solche Frage nicht so einfach beantwortet werden kann. Ohne dass ich nun Binsar Bakkaras Arbeit beim Fotografieren des Merapi herabwürdigen möchte (das habe ich nie), so ist doch ganz eindeutig zu klären: Ist dies ein Werk, das nach den Worten der deutschen Rechtssprechung einzigartig und herausragend ist, also dann in der Endkonsequenz nicht im Internet über Suchmaschinen gefunden werden sollte sondern in einer Ausstellung hängen soll?
Ich nutze seit dem Vorfall mit DAPD Bilder und Fotos, die entweder von mir stammen oder mit „gemeinfrei“ oder „zur freien Verwendung“ oder ähnlich gekennzeichnet sind. Ja, auch die Wikipedia hilft mir dabei. Aber dies ist doch sicherlich keineswegs verwerflich.
Was verwerflich ist, ist das Kopieren kompletter Beiträge. Ich fand ein ziemlich dreistes Exemplar bei x-land. Und dort findet man meinen kompletten Blogbeitrag zum Merapi. Witzigerweise findet man dort noch das bemängelte Foto. Es ist das mit dem vielen Qualm.
Ich habe den Betreiber angeschrieben und um Löschung gebeten. Ich vermute aber, selbst wenn ich irgendwelche rechtlichen Mittel einlegen würde, würde nichts dabei herauskommen.
Es bleibt der fade Beigeschmack, dass große Nachrichtenagenturen mit großen Geschützen auf kleine Blogger schießen. Da dies die deutsche Gesetzgebung offenbar nicht interessiert, wird man sich wohl daran gewöhnen müssen.