Warnung vor Erpresser-Software

Vielen Internet-Nutzern ist sicher noch die UKASH-Erpresserwelle ein Begriff. So etwas in der Art ist jetzt wieder im Umlauf. Das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie warnen vor der neuen Erpresser-Software.

Bei Erpresser-Software spricht man auch von Ransomware. Und aktuell stellt man wieder eine neue Variante fest. Computer werden wie beim UKASH-Virus infiziert und gesperrt. Es ist dann nicht mehr möglich, den betroffenen Computer zu benutzen. Das eingeschleuste Programm bringt ein Popup-Fenster hervor, welches die Logos des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Gesellschaft für Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) anzeigt.

Die Unterstellung

Anders als beim UKASH-Virus, bei dem von illegalen Tätigkeiten die Rede ist und eine Summe gefordert wird, ist jetzt bei der neuen Variante perfiderweise die Rede davon, dass der Rechner im Zusammenhang mit der Verbreitung kinderpornografischen Materials, bei terroristischen Aktionen, Urheberrechtsverletzungen oder anderen Straftaten benutzt worden sei.

Daraufhin erfolgt noch der Hinweis, dass die Nutzung des Computers „aus Gründen unbefugter Netzaktivität“ ausgesetzt worden sei. Und diese Behauptung könnte einigen zu schaffen machen. Es folgen daraufhin wüste Gesetzesvorschriften. Angeblich soll die Ursache für die Sperrung des Computers die Verletzung dieser Vorschriften sein.

Erklärung von BKA und BSI

Ich zitiere hier die Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes.

Weder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) noch die Gesellschaft für Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) sind Urheber einer solchen Meldung!

Sollten Sie eine derartige Meldung erhalten, zahlen Sie den geforderten Betrag auf keinen Fall!
Ihr Rechner ist bereits mit einer Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Popup-Fenster zu generieren. Ein regulärer Zugriff auf Ihr Betriebssystem ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach Begleichung der geforderten Zahlung nicht möglich.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Sicherung der in der Ransomware enthaltenen jugendpornografischen Darstellung eine Besitzverschaffung bzw. einen strafbaren Besitz von Jugendpornografie darstellt.

Lassen Sie sich von dem Foto und der Behauptung, dass „die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt“ worden sei, nicht einschüchtern und zu Zahlungen drängen.
Es handelt sich hierbei um eine Form der digitalen Erpressung. Sie sind Opfer einer Straftat geworden.

Hilfreiche Hinweise zur Bereinigung Ihres Systems von Schadsoftware finden Sie auf den Internet-Seiten des Anti-Botnetz-Beratungszentrums unter www.botfrei.de.

Bundeskriminalamt und BSI empfehlen, den Update-Status des Betriebssystems und der genutzten Anti-Viren-Software sowie aller installierten Programme auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies erhöht die Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit der Schadsoftware kommt.

Fazit

Solche Erpresser-Software wird es immer wieder geben. Falls Sie einmal von so etwas betroffen sein sollten, sollten Sie nicht zahlen. Zahlen Sie besser auch nicht an irgendwelche windige Service-Anbieter aus dem Internet, die Ihnen das Blaue vom Himmel erzählen. Nutzen Sie das genannte Anti-Botnetz-Beratungszentrum und Rettungs-CDs der Antivirenhersteller. Lassen Sie sich helfen, falls Sie an Grenzen stoßen. Jedenfalls handelt es sich keinesfalls um eine Einrichtung des BKA und des BSI.

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