Das „Deutsche Abmahnwesen“ hat eine weitere Möglichkeit gefunden, Bloggern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Das Heil suchen derzeit die stark verarmten Nachrichtenagenturen in einer Software namens „TextGuard“. Wie funktioniert die Software?
Dem Heise-Verlag liegen einige Berichte von Mitarbeitern von Verbraucherzentralen vor, die von Abmahnungen zu mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen künden. Runde 50% der ganzen Zeit eines Mitarbeiters einer Verbraucherzentrale geht wohl nur dafür drauf.
OK, Heise berichtet u.a. von Rentnern ohne Computer, die Lieder in Tauschbörsen einstellen. Oder es geht um Vorlagen. Jedenfalls erhärtet sich wohl für Heise der Verdacht, dass bei den Forderungen nicht alles korrekt läuft. Und ich frage halt einfach mal: Tatsächlich?
Wie schon des öfteren hier im Blog verkündet: Ich habe nichts dagegen, dass Urheber (wie auch ich einer bin) und Künstler (wie bereits eruiert: verschiedene Mengen) das Recht haben, ihre Produkte zu schützen. Das ist ja überhaupt keine Diskussion. ABER, und da gehe ich mit Heise konform, die unsinnige deutsche Konstellation mit den Recherchemöglichkeiten im Internet lässt teils eigenartige und widerwärtige Stilblüten in der Rechtsverfolgung treiben. Und Heise meint dabei die Abmahnung.
Man bedenke, nur in Deutschland (also in keinem unserer Nachbarländer) ist die Abmahnung ein sehr lukratives Geschäft. Es geht einzig und allein um Rechteinhaber (also DAPD und andere) und deren Anwälte (also so ein Verein wie die KSP), für die die Verfolgung illegalen Handelns attraktiver ist als der eigentliche Verkauf. Wie die Abmahn-Industrie nun genau funktioniert, lesen Sie im Heise-Artikel von 2010: „Die Abmahnindustrie“.
Nun hat sich die Abmahnindustrie also mit Textguard auf Blogger eingeschossen. Anbieter ist die Hamburger Firma Lernhaus GmbH. Die schreibt auf der Seite von Textguard, dass ein Autor kaum Chancen auf Vergütung beim unerlaubten Kopieren hat. Ja, lieber Textguard, so steht es auf deiner Seite. Im System sollen auch Methoden wie Fingerprint und Hash-Verfahren Anwendung finden, um auch absichtlich veränderte Quellen oder modifizierte Texte zu finden.
Was soll das jetzt? Wenn ich für einen Beitrag recherchiere, stoße ich auf Informationen. Das ist der Sinn von Recherchen. Diese Informationen versuche ich, mit eigenen Worten wiederzugeben. Das kann dann auch ein modifizierter Text sein. Denn mit eigenen Worten wiedergegeben bedeutet eben auch, dass die gefundenen Informationen im eigenen Text zum Teil wieder auftauchen. Will uns Bloggern Textguard nun verbieten, für Beiträge zu recherchieren?
Damit ist ein Grundrecht in Gefahr. Das Grundrecht heißt „freie Meinungsbildung“. Wenn ich mir eine Meinung zu einem Thema bilde und diese veröffentliche, muss ich zwangsläufig auf andere Quellen verweisen. Denn die Themen sind teilweise so verwegen, das würde mir sonst niemand glauben.
Und auch was ich über Textguard gelesen habe, hat nicht den Anspruch, dass meine Leser es glauben. Darum verweise ich auf folgende Seite: TextGuard. Biggi Mestmäcker hat im Blog „Mehr als Text“ aus eigener Sicht erklärt, wie TextGuard funktioniert. Sicher, keine schlechte Sache. Aber so, wie Lernhaus den TextGuard anpreist, muss man davon ausgehen, dass selbst fast zur Unkenntlichkeit veränderter Text noch als Plagiat abgestempelt wird.
Im Übrigen schreibt Biggi Mestmäcker von „Diebstahl“. Dazu möchte ich gern das deutsche Strafgesetzbuch zu Rate ziehen, in welchem im § 242 das Thema „Diebstahl“ behandelt wird. Demnach ist Diebstahl das Wegnehmen einer Sache. Und deshalb, sorry Biggy Mestmäcker, der Diebstahlsvorwurf ist Unsinn. Denn deine Texte sind doch alle noch vorhanden, oder hat sie etwa jemand von deiner Seite gelöscht? Und, liebe(r) Biggy, wie treffsicher TextGuard ist, kannst du mal bei Mario Göttsche nachlesen.
TextGuard ist ein Webcrawler. Was das ist, beschreibt die Wikipedia. Das Problematische an Crawlern ist ja nicht, dass Webseiten analysiert werden. Das Problematische ist das Sammeln von Informationen. So können ja auch Anschriften und weitere Kontaktdaten herausgefiltert werden. TextGuard wird sicher seine Suchergebnisse speichern. Und dann haben wir das Problem, dass diese Kontaktdaten, gespeichert in einer Datenbank, durchaus auch missbräuchlich verwendet werden können.
In diesem Zusammenhang empfehle ich allen, etwas genauer über TextGuard und ähnliche nachzudenken. Wie gesagt, dass Autoren und geistige Schöpfer Ihr Schaffen gewürdigt und geschützt haben wollen, ist völlig normal. Dass Verstöße dagegen geahndet werden sollen, ist auch nachvollziehbar. Aber doch nicht mit Webcrawlern, die einen Speicherautomatismus hinter sich her schleppen, und nicht mit dem vornehmlichen Ziel, zusätzliche Gewinne zu erzielen.
Gern steige ich über die Kommentarfunktion in die Diskussion ein. Aber sie wird nichts bringen. Darum nochmals der Aufruf an die Blogger: Organisiert euch.
Textguard und ksp sind zusammen eine echte Gelddruckmaschine. Wir gehen davon aus, dass hier zunächst vmtl ohne konkreten Auftrag gescannt wird. Nach Auswertung unserer Logfiles von 2012 sind uns Regelmässigkeiten aufgefallen, die sich am ehesten durch eine Änderung unserer .htaccess auf
deny from .textguard.de
deny from .dyndns.biz
bekämpfen lassen. Vielleicht auch für andere interessant?