Wofür es in Deutschland alles Abmahnungen geben kann, ist schon sagenhaft. Nun hat es die Macher von Pokémon Go getroffen, nämlich die US-Firma Niantic. Das Entwicklerstudio aus Kalifornien wurde vom Verbraucherzentrale-Bundesverband abgemahnt und zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Und darüber müssen wir reden. Der ganze Zinnober darum ist nämlich schon ein wenig merkwürdig.
Da fahren die Verbraucherschützer aber ziemliche Geschütze auf. 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Pokémon Go sollen weitreichende und nach deutschem Recht unzulässige Klauseln enthalten. Unter anderem ist anonymes Spielen unmöglich, personenbezogene Daten können weitergegeben werden und so weiter und so fort. Niantic könne wohl den Nutzungsvertrag mit dem Nutzer der App jederzeit ändern, wovon auch In-App-Käufe betroffen wären. Und so hat der Anbieter nach Ansicht des „VZBV“ erheblichen Nachholbedarf.
Niantic wurde also daraufhin vom Verband abgemahnt. Wenn Teile der AGB gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards verstoßen, ist es nun einmal die Aufgabe der Verbraucherzentralen, hier einzuwirken. Reagiert der Anbieter nicht bis zum 09. August, könnte es zur Klage kommen. Und in der Endkonsequenz könnte das bedeuten, dass Pokémon Go nicht mehr in Deutschland angeboten werden darf. Es bleibt dabei, dass die App unter den jetzigen Bedingungen in Deutschland unspielbar ist.
Das große Problem an der App ist, dass man eben Standort-Daten untrennbar mit einer Email-Adresse verknüpft, was dann auch wieder ausgewertet und verkauft werden kann. Selbstverständlich denkt man daran, dass es „nur ein Spiel“ ist. Aber wenn ich mir so überlege, dass es ja auch schon Datenschutz-Pannen bei dem Spiel gab, die richtig ernst waren, dann kann ich den „VZBV“ schon verstehen. Und ich muss auch mal ganz ehrlich eines sagen:
Wir regen uns einerseits über Google und Werbung und die ganzen Tracker auf und vernageln uns, bis wir selbst keine Luft mehr bekommen. Andererseits nicken wir ungelesen AGB ab, die den Anbietern das Recht einräumen, alle möglichen Daten weiterzugeben. Und dass das Niantic vorhat, ist mal klar, sonst würden sie sich das nicht in den AGB bestätigen lassen. Ich meine, irgendwie muss man mit so einer App auch Geld verdienen. Nur mit In-App-Käufen wird man da nicht profitabel sein. Und so lang das Spiel kostenlos ist, bezahlt der Nutzer eben anderweitig, vielleicht auch mit seinen Daten.
Da mag man es gern so hinstellen, als ob die Verbraucherzentrale da auf den Pokémon-Zug aufspringen will. Aber den Internetnutzern ist schließlich ihr Datenschutz heilig. Wie gesagt: Umsonst hat niemand einen Werbeblocker aktiv (und nebenbei bemerkt: so einen von Datenschützern als kritisch eingestuften wie „AdBlock Plus“) oder regt sich über das Tracking der Suchmaschinen-Anbieter auf. Aber wenn dann jemand beim Datenschutz genauer hinschaut, passt es den Nutzern auch wieder nicht? Das möge man mir mal bitte erklären. Denn das verstehe ich nicht.