17 Jahre lang streiten sich nun Moses Pelham und Kraftwerk um einen 2-Sekunden-Schnipsel im Lied „Nur mir“ von Sabrina Setlur. Nun gab es mal eine Entscheidung. Generell wird Sampling nun nicht verboten. Da dies die Schaffung von Musikstücken im Genre Hip Hop praktisch ausschließen würde. Aber es wirft auch Fragen auf, was die Verfassungsrichter da entschieden. Und es zeigt das grundsätzliche Problem, dass das Sampling im Urheberrecht eben nicht geregelt ist.
Ich habe mich lang und breit über den Rechtsstreit ausgelassen. Das muss ich nun nicht nochmal machen. Wir stellen uns aber einfach mal vor, dass die Band „The Soul Searchers“ aus Deutschland wäre. Von denen gibt es das Lied „Ashley’s Roachclip“. Dieses Stück Funk-Musik ging in die Geschichte ein als das meist gesampelte Musikstück im Hip Hop. Und so hören wir uns mal das Lied an der Stelle 3:30 an:
Kommt uns das nicht verblüffend bekannt vor? Nein? Klingelt nichts? Dann schauen wir einfach mal zum Hip Hop Duo Eric B. & Rakim, die 1987 einen Welthit mit „Paid in full“ hatten. Dort hört sich das Ganze nämlich so an:
Ist Ihnen das eventuell nicht bekannt genug? Das kann ich verstehen. Dann schauen wir doch einfach mal, was Frank Farian da zu der Zeit zusammen gezaubert hatte. Fabrice Morvan und Robert Pilatus hampelten zu diesem Lied herum:
Es gibt unzählige Beispiele für die Verwendung von „Ashley’s Roachclip“ in der Musikgeschichte. Ein paar seien noch genannt. Nämlich C-Block mit „So strung out“ oder Duran Duran mit „Come undone“ oder EMF mit „Unbelievable“ oder das weitläufig zusammen gesampelte „Set adrift on memory bliss“ von PM Dawn. Aus dem so genannten Go-Go Funk von 1974 wurde Hip Hop und Rock zwischen 1987 und nahezu heute.
Stellen wir uns einfach mal vor, nicht Lloyd Pinchback hätte „Ashley’s Roachclip“ komponiert, sondern Ralf Hütter. Eine unüberschaubare Klagewelle hätte die Musikwelt erschüttert, von der sie sich wohl nur schwer erholt hätte. Hip Hop und Co. funktionieren nun einmal nur so. Nichtsdestotrotz wäre es ein faires Verhalten gewesen, sich eine Erlaubnis zur Verwendung einzuholen. Vor allem, wenn wir jetzt wieder zu „Metall auf Metall“ zurückkommen.
Bei „Nur mir“ von Sabrina Setlur ist auch nichts anderes passiert als bei „Paid in full“ oder „Blame it on the Rain“. Aber: Kraftwerk sind nicht ohne, was Rechtsstreitigkeiten betrifft. So hat die Düsseldorfer Elektro-Band das Startup-Unternehmen Ezelleron verklagt, weil das eine Minibrennstoffstelle entwickelt hatte, die im Zusatz das Wort „Kraftwerk“ enthielt. Und Moses Pelham wurde durch seine Firma DigiProtect bekannt, die allgemein für Massenabmahnungen stand. Also zwei Klage-Geier standen sich da gegenüber. Das konnte also nur so ablaufen, dass man sich gegenseitig vor Gerichte schleppte.
Was ich damit sagen will: Wer Samples verwendet, macht sich im Allgemeinen nicht strafbar. Nur Pelham und Hütter mussten sich so benehmen, weil der Rechtsstreit den beiden Herren in der Natur liegt. Deshalb habe ich auch in meinem ersten Artikel (siehe erster Link) davon geschrieben, dass Rechte verletzt wurden. Unter normalen Umständen hätte vielleicht kein Hahn danach gekräht. Da aber so etwas immer wieder passieren kann, muss dringend das Sampling besser geregelt werden. Dafür fehlen klare Spielregeln. Und das ist ein Versäumnis des deutschen Rechtssystems.