Ich bin kein Jurist, sondern mehr nur ein Beobachter. Und dabei fällt mir so manches auf. So soll Angela Merkel Hochverrat begangen haben. Na, wenn das mal kein gefundenes Fressen ist. Dem muss ich ja unbedingt mal nachgehen. Und zwar mache ich das mit den mir zugänglichen Mitteln. Ich muss da gar nicht allzu weit und allzu tief schürfen. Die Antwort darauf, ob Bundeskanzlerin Merkel des Hochverrats schuldig sein soll, wird schnell geliefert.
Da kommt ein Rechtsanwalt um die Ecke und erklärt uns, was Hochverrat ist. Ich nehme mal ganz klassisch die Wikipedia daher, in der wir finden, dass klassische Beispiele für Hochverrat „die Teilnahme an Kriegshandlungen gegen das eigene Land, der Versuch eines Staatsstreichs oder der Versuch, das Staatsoberhaupt zu ermorden“ sind. Soll etwa Angela Merkel vorhaben, Bundesverteidigungsministerin von der Leyen anzuweisen, die Bundeswehr gegen das eigene Land einzusetzen? Oder hat sie vor, Bundespräsident Gauck zu ermorden? Man weiß es nicht.
Jedenfalls kommt der Rechtsanwalt daher und erzählt dem Leser, dass der Tatbestand des Hochverrats erfüllt ist, weil „Das Boot ist voll“ ja richtig ist. Ich will da gar nicht allzu sehr darauf herumreiten, denn ich habe ja meine Grundsätze, die ich nicht schon wieder verletzen will. Nur eins: Es geht – mal wieder – um Flüchtlinge. Und deshalb müssen wir mal ganz genau hinschauen, aus welchem Umfeld die Auslegung stammt, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel Hochverrat begangen hat:
Was ich da gelesen habe, stammt aus der Zeitschrift „Compact“. Hierbei wird das Magazin als „in den rechtspopulistischen Kontext“ gehörend eingestuft. Nein, das habe nicht ich mir ausgedacht, das steht wirklich so in der Wikipedia. Das Magazin hat sich dem Spektrum „Neue Weltordnung“ und als „links-rechtes Diskursorgan“ verschrieben und will „neu-grüne Machtergreifungsversuche“ aufdecken. Aber es wird eben auch behauptet, dass das Magazin ein „rechtspopulistisches Magazin mit Hang zu Verschwörungstheorien“ ist. Nein, das denke ich mir wirklich nicht aus.
Klarer wird es noch, wenn wir uns über den Herausgeber unterhalten. Der gibt „u. a. rechtspopulistischen, antiamerikanischen und verschwörungstheoretischen Positionen ein Forum“. Es wurden ihm auch immer mal wieder „antisemitische Äußerungen und Positionen“ vorgeworfen. Und der bezeichnet die öffentliche Zusicherung Merkels, dass Bürgerkriegsflüchtlinge zumindest ein Bleiberecht bekämen, als „von der Kanzlerin befohlene Selbstzerstörung“. Man mag ihm da nichts böses unterstellen wollen, aber es steht nun einmal in dem Artikel.
Den Artikel wiederum hat ein Publizist und Rechtsanwalt geschrieben, den die Wikipedia ins „rechtsextreme Umfeld“ einordnet. So war er Mitglied der Partei „Die Republikaner“ und ist seit seinem Ausscheiden Aktivist, unter anderem als Redner für die „Bürgerbewegung pro Köln“ oder die „Junge Landsmannschaft Ostdeutschland“. Zudem trat er als Verteidiger eines zentralen Mitglieds der Partei NPD oder eines zentralen Burschenschafters in Erscheinung. Auch das kann man – wenn man denn mag – alles nachlesen.
Jetzt liegt es mir fern, dem Autor, dem Herausgeber oder dem Magazin in irgendeiner Weise zu nahe zu treten. Mir ist selbst bewusst, dass man in der Wikipedia genügend Schund hinterlassen kann. Aber dieser Artikel reißt ein paar Dinge einfach mal so aus dem Zusammenhang. Wer ihn trotzdem lesen möchte, sollte es dann bitte auch tun. Man darf aber gern dabei die Wikipedia-Artikel von oben im Hinterkopf behalten, wenn man das denn möchte.
Wenn ich mir so die Suchergebnisse anschaue, wenn ich die Suchbegriffe „Merkel“ und „Hochverrat“ eingebe, wird mir richtiggehend schlecht. Nein, ich bin keineswegs mit der Bundesregierung einverstanden. Und mit dem ganzen Tanz, der die letzten Wochen aufgeführt wurde, bin ich auch alles andere als einverstanden. Aber die Suchergebnisse zu den beiden Suchbegriffen förderten viel zu Tage, was man durchaus als Verschwörungstheorie mit allerbestem „Muss man wissen“ bezeichnen kann.
Aber ich kann das nicht beurteilen, damit ich Sie nicht beeinflusse. Lesen Sie einfach mal den Artikel, wenn Sie denn möchten. Hier nochmals der Link. Und dann sagen Sie einfach mal, was Sie davon halten.
Seit August 2012 darf die Bundeswehr auch außerhalb des Katastrophenfalles zu „polizeiunterstützenden Aktionen“ herangezogen werden. Tja…welche Aktionen könnten das wohl sein,wenn nicht der Katastrophenfall ? Hier wurde m.E. ermöglicht, Art.87a Grundgesetz überhaupt erst umsetzbar zu machen. Dieser sieht ein Vorgehen durch das Militär mit Gewalt gegen demonstrierende (bewaffnete) Menschenmengen nur vor bei „einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes“. Und bei der derzeitigen politischen Situation sind diese demonstrierenden Menschenmengen ja beinahe jede Woche auf den Straßen.
Okay, da könnte was dran sein. Ich sehe ja selbst diese Entwicklung skeptisch. Trotzdem würde ich nicht so weit gehen, hier von Hochverrat zu reden.