Klare Bekenntnisse gegen das Leistungsschutzrecht

Der Heise-Verlag stand immer im Verdacht, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu unterstützen. Das ist dieses rechtliche Monstrum, das dieser Tage im Bundestag verabschiedet wurde. Man kann es drehen und wenden, wie man will, man kann als Internetnutzer und als privater Blogger rein gar nichts positives der Sache abgewinnen. Und man hütet sich, auf Verlagserzeugnisse zu verlinken. Da ist es doch um so besser, wenn sich so langsam der eine oder andere Verlag gegen das Leistungsschutzrecht ausspricht.

Der besagte Heise-Verlag hat heute einen Artikel in eigener Sache veröffentlicht. In diesem schreibt die Geschäftsführung auch im Namen der Redakteure, dass man ausdrücklich das Übernehmen von Überschrift und Anrisstexten (auch bekannt als Snippets) begrüße. Alles andere würde die Freiheit der Berichterstattung gefährden. Niemand würde vom Heise Zeitschriften Verlag abgemahnt werden. Erlaubt ist das, was ich bereits genannt habe: Artikelüberschrift und Anrisstext. Da hat man sich bisher sehr vage gehalten, aber nun ist man da ganz klar positioniert. Wörtlich schreibt der Heise Zeitschriften Verlag in seiner Erklärung:

Eine Grenze dieser Erlaubnis ist – wie dies auch schon bisher der Fall ist – dort erreicht, wo jemand ohne unsere Zustimmung ganze Artikel oder erhebliche Textteile aus unserem Angebot übernimmt und damit möglicherweise noch Geld verdient. Um Erlaubnis gefragt werden möchten wir auch dann, wenn jemand unsere Inhalte zu Werbezwecken verwendet.

(Im Rahmen des Zitatrechts habe ich diesen Abschnitt zitiert.)

Ein weiteres klares Bekenntnis liegt mir in Form einer Email vor. Die Leipziger Internetzeitung wird von der Firma Mitteldeutsche Online Medien Ltd. publiziert. Und diese äußerte sich klar und deutlich gegen das beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseverlage. In der mir vorliegenden Email der Online-Zeitung heißt es:

[…]es darf generell bis zum Umfang eines Einstieges (der sogenannte „Teasertext“) von uns übernommen werden, wenn anschließend auf uns zum Weiterlesen verlinkt wird[…]

Aus diesem Grund werde ich auf beide Publikationen verlinken. Einerseits ist das die Webseite des Heise-Verlags und andererseits die Webseite der Leipziger Internetzeitung. Andere Publikationen werde ich bei Vorliegen entsprechender Hinweise bekannt geben.

[UPDATE]

Auch Golem hat sich inzwischen geäußert. Auch hier lautet die Erklärung: Natürlich darf man verlinken. Auch mit Textausschnitten. Und weiter:

Wir freuen uns über jede Verlinkung, auch mit Snippet, und jedes Zitat. Nicht erlaubt ist es – unabhängig vom Leistungsschutzrecht – allerdings, komplette Artikel ohne Rücksprache zu übernehmen.

Das ist positiv, denn ebenso wie Heise bietet Golem interessante Artikel. Also werde ich auch auf Golem weiter verlinken.

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